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So will die EU die großen Online-Plattformen bändigen

P2B-VO ©Facultas

Fachbuch. Die heutige Online-Welt ist ein Spielplatz der Plattform-Giganten, von Amazon bis Meta/Facebook. Eine Neuerscheinung widmet sich der neuen EU-Gesetzgebung dazu.

Mit dem gegenwärtigen Informationszeitalter ist die digitale Plattformwirtschaft untrennbar verwoben, heißt es bei Verlag Facultas.

Die Neuerscheinung

Die P2B-VO ist die erste Rechtsquelle der EU, die das Rechtsverhältnis zwischen Plattformbetreibern (Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen) und ihren unternehmerischen Nutzern in ein Rechtskleid hüllt, das Informationsasymmetrien ausgleichen und ökonomische Ungleichgewichtslagen geraderücken soll.

Hierzu bediene sich die P2B-VO eigenständiger Regelungen der AGB-Kontrolle einschließlich eines Transparenzgebots, der Vertragskündigung, der alternativen Streitbeilegung einschließlich der Mediation, der Verbandsklage und zahlreicher Offenlegungspflichten, die Rankingmechanismen, den unlauteren Wettbewerb, Datenzugriffsmöglichkeiten und Vertriebsbeschränkungen durch Bestpreisklauseln betreffen.

Die Neuerscheinung „Die EU-Platform-to-Business-VO (P2B-VO). Europäische Regulierung der internetbasierten Plattformwirtschaft“ widmet sich auf rund 350 Seiten dem Thema und geht auch auf verwandte Rechtsmaterien wie das Verbraucherrecht ein. Sie ist in der Reihe „Studien zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht“ erschienen (Nomos/Facultas).

Der Autor

Autor Mag. Matthäus Uitz, LL.B. (WU), M.Sc. war Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer), wissenschaftlicher Mitarbeiter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs (OGH) und Volontär in der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Das vorliegende Buch beruht auf seiner Masterarbeit und nimmt eine umfassende Darstellung der Platform-to-Business-VO vor, wobei
zahlreiche komplexe Rechtsfragen, die sich aus dem besonderen Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und unternehmerischen Nutzer*innen ergeben, aufgearbeitet werden, schreibt Herausgeber Arthur Weilinger im Vorwort.

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