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So geht es dem Anti­kor­ruptions­volks­begehren im Parlament

©Parlamentsdirektion / Hertha Hurnaus

Nationalrat. Das Anti­kor­ruptions­volks­begehren wurde jetzt im Justizausschuss erörtert. 71 Prozent der Forderungen sind demnach noch offen.

307.629 Österreicher*innen haben im vergangenen Jahr das sogenannte Anti­kor­ruptions­volks­begehren unterzeichnet. Sie orten ein strukturelles Problem mit Korruption in Österreich und sorgen sich angesichts zuletzt öffentlich gewordener Fälle um den Rechtsstaat, schildert die Parlamentskorrespondenz.

Nun hat sich der Justizausschuss des Nationalrats in einem Expert*innenhearing mit den insgesamt 72 Forderungen der Initiative zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und des Rechtsstaats sowie zu Anstand und Integrität in der Politik befasst. In einem ersten Teil ging es dabei um Verfassungsfragen bzw. um Anliegen, für die Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler in der Regierung zuständig ist.

Als Expert*innen zu diesem Block waren geladen:

  • Mathis Fister, Universitätsprofessor für Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht an der Johannes Keppler Universität Linz
  • der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Clemens Jabloner
  • Rechtsanwältin Bettina Knötzl, Präsidentin des Beirats von Transperancy International
  • Rechtswissenschaftler Konrad Lachmayer, Universitätsprofessor an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien
  • Rechtsanwalt Christoph Völk, Experte für Medienrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht

Die Forderungen des Volksbegehrens wurden dabei zum Teil durchaus positiv bewertet, gleichzeitig warnten manche Expert*innen aber davor, über das Ziel hinauszuschießen. Man müsse auch gegenläufige Interessen berücksichtigen, hielt etwa Fest fest. Allgemein gab Knötzl zu bedenken, dass Transparenz ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung von Korruption sei.

Ministerin Edtstadler zeigte sich in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz weiterhin zuversichtlich. Die Regierung werde auch hier – wie beim Antikorruptionspaket – „einen Abschluss setzen“, ist sie überzeugt.

„71% der Forderungen noch offen“

Eingeleitet wurde das von Ausschussvorsitzender Michaela Steinacker geleitete Hearing mit Stellungnahmen der Initiator*innen des Volksbegehrens Martin Kreutner, Heinz Mayer, Heide Schmidt und Peter Michael Ikrath. Angesichts der niedrigen Vertrauenswerte der Bevölkerung in die Politik und staatliche Einrichtungen sei es dringend notwendig, „die Sümpfe und sauren Wiesen trockenzulegen“, griff Kreutner, jahrelang Leiter der österreichischen Anti-Korruptionsbehörde und Geschäftsführer der internationalen Anti-Korruptions-Akademie IACA, ein aus dem Jahr 1980 stammendes Zitat des damaligen Bundespräsidenten Rudolf Kirchschläger auf.

Gleichzeitig wies er auf die mahnenden Worte des heutigen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen hin. Um die Parteien dabei zu unterstützen, den aktuellen „Wasserschaden“ zu beheben, hatte Kreutner eine Rohrzange mitgebracht – angesichts der notwendigen Zweidrittelmehrheit für viele Anliegen sieht er nicht nur die Koalitionsparteien, sondern auch die Opposition gefordert.

Bisher wurden laut einer Auswertung von Kreutner 11% der Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt, weitere 18% zumindest partiell. Als Beispiele nannte er etwa die Verlängerung der Kronzeugenregelung und „große Fortschritte“ beim Parteiengesetz. Auch liege mittlerweile ein Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vor.

Was noch fehlt

71% der Anliegen würden aber noch der Umsetzung harren, so Kreutner. Als Beispiele nannte er etwa das Informationsfreiheitsgesetz, die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft, die Entpolitisierung des ORF sowie die Modernisierung des Bundesarchivgesetzes. Damit sollen ihm zufolge Diskussionen darüber vermieden werden, was geschreddert werden dürfe und wie man mit Cloud-Daten umgehe.

Auch Maßnahmen zur Objektivierung öffentlicher Beschaffungen, eine Stärkung des Parlaments sowie die Unterstützung von KMUs bei der Umsetzung von Compliance-Regeln und der Wahrnehmung von Lieferkettenverantwortung seien noch ausständig.

Verfassungsexperte Heinz Mayer qualifzierte das vorliegende Informationsfreiheitsgesetz, unabhängig von der noch ausstehenden Umsetzung, überhaupt als Mogelpackung. Nicht nur weil sich an den Geheimhaltungs-Tatbeständen wenig ändere, sondern weil die Behörden weiterhin selbst entscheiden dürften, was als geheim einzustufen ist. Seiner Meinung nach braucht es einen Informationsbeauftragten, etwa in Form eines Gerichts. Auch die Strafbarkeit von Beweismittelunterdrückungen in Untersuchungsausschüssen und eine von der Politik unabhängige Staatsanwaltschaft sind ihm ein Anliegen.

Die Reaktionen

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bedankte sich bei den Initiator*innen des Volksbegehrens für ihre Initiative. Im Volksbegehren würden wichtige Handlungsfelder aufgezeigt, sagte sie, auch wenn der Vertrauensverlust in die Politik nicht nur in Österreich zu beobachten sei. Ihrer Meinung nach ist es wichtig, dass Politiker*innen politische Verantwortung übernehmen und Vorbildwirkung zeigen, dazu gehöre es auch, „das Miteinander an die Spitze zu stellen“ und eine Diffamierung des politischen Gegners zu vermeiden.

Als wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Korruption erachtet Edtstadler das kürzlich von der Regierung „nach nicht einfachen Verhandlungen“ vorgestellte Antikorruptionspaket. Dadurch könnten künftig auch Dinge sanktioniert werden, die bisher nur „sittenwidrig“ gewesen seien, wie Mandatskauf, hob sie hervor. Auch mit der Adaptierung des „Amtsträger“-Begriffs habe man „eine gute Lösung“ gefunden. Edtstadler hofft nun auf eine rege Beteiligung im Begutachtungsverfahren, das noch bis 9. März läuft.

Auch beim Informationsfreiheitsgesetz werde die Regierung „einen Abschluss setzen“, ist Edtstadler überzeugt. Gut Ding brauche eben Weile, meinte sie. Man sei aber noch nie so weit gewesen wie jetzt. Was die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft betrifft, hält die Ministerin gleichzeitig eine Stärkung von Beschuldigtenrechten für notwendig. Es brauche rasche und faire Verfahren und adäquate Entschädigungen bei Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen. Zudem bedürfe es eines besseren Rechtsschutzes bei der Beschlagnahme von Handys.

Mathis Fister, Universitätsprofessor für Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht an der Johannes Keppler Universität Linz, erachtet viele Impulse des Volksbegehrens für beachtens- und verfolgenswert, wie er sagte. Manche Forderungen hält er allerdings für sehr weitgehend und überzogen. Man müsse im Sinne eines „ja, aber“ auch gegenläufige Interessen berücksichtigen. „Wer bewacht die Wächter?“ sei etwa eine der zu beantwortenden Fragen. Auch gelte es, den Grundsatz von „checks and balances“ zu wahren.

So braucht es Fister zufolge auf der einen Seite zwar eine effektiv und politisch unbeeinflusst arbeitende Strafverfolgungsbehörde. Diese dürfe aber nicht zu einem verselbständigten Machtapparat mit eigener Polizei als Wachkörper ausgebaut werden, warnte er.

SPÖ unterstützt Forderungen größtenteils

Laut Jörg Leichtfried (SPÖ) habe das Volksbegehren ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass es in Österreich ein hohes Maß an Korruption gebe, hielt er fest. Das sei höchst notwendig gewesen. Er selbst habe schon vor fünf Jahren die Vermutung geäußert, dass man in Österreich mit Geld mehr politisch erreichen könne als mit der Abgabe seiner Wählerstimme. Leichtfried zufolge unterstützt die SPÖ die Forderungen des Volksbegehrens größtenteils. Besonders wichtig erscheine ihm, die Inseratenvergabe der Bundesregierung zu beschränken, sagte er.

FPÖ sieht Grundkonsens der Parteien

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan ortet einen Grundkonsens zwischen den Parteien, dass Korruption ein gefährliches gesellschaftliches Problem sei. Allerdings glaubt er nicht, dass Österreich international gesehen ein besonders korruptes Land ist. So gebe es eine hohe Steuerehrlichkeit. Zudem sei Österreich, was Postenbesetzungen betreffe, „viel korrupter gewesen“, als er noch jung gewesen sei.

Für wesentlich hält es Stefan, dass „jeder vor seiner eigenen Tür kehrt“. Zudem sei es wichtig, Änderungen durch Wahlen herbeizuführen, damit Amtsträger*innen nicht 20 Jahre oder länger an der Macht blieben. Mit Moral zu argumentieren, hält Stefan dagegen für nicht zielführend, jeder nehme für sich in Anspruch, moralisch zu agieren. Entpolitisierung werde zudem meist von jenen gefordert, die bereits „drinnen sind“ und verhindern wollten, dass andere „hineinkommen“. Die FPÖ werde jedenfalls bei „sinnvollen“ Vorschlägen dabei sein, sagte Stefan, nicht aber dort, wo man sich vom Rechtsstaat entferne.

Nur Übermalen hilft nicht

Das von Bundespräsident Alexander Van der Bellen gezeichnete Bild eines „Wasserschadens“ nahm NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak auf. Jeder, der schon einmal einen Wasserschaden gehabt habe, wisse, dass der Fleck immer wieder durchkomme, wenn man ihn nur weiß überpinsle, ohne die Ursache zu beheben, sagte er. In einzelnen Bereichen hätten die Regierungsparteien etwas gemacht, das müsse man neidlos anerkennen, räumte Scherak ein, man müsse die Probleme aber ganzheitlich lösen.

Beim Informationsfreiheitsgesetz geht es nach Meinung von Scherak um einen Paradigmenwechsel. Den Sorgen von Ländern und Gemeinden könnte man ihm zufolge durch die Einrichtung eines Informationsfreiheitsbeauftragten entgegentreten. Nachbesserungsbedarf ortet er auch beim Antikorruptionsgesetz: Den Wahl-Stichtag dafür heranzuziehen, ob jemand unter den Amtsträger-Begriff fällt, erachtet er als fern der politischen Realität.

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