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Business, Recht, Steuer, Tools

Webinar zum Hinweisgeber-Gesetz im Februar

©ejn

Whistleblowing-Gesetz. Österreich hat das Hinweisgeber-Schutzgesetz beschlossen, Firmen ab 50 Beschäftigten müssen ein Hinweisgebersystem einrichten. Ein Webinar beleuchtet die Umsetzung.

Der Nationalrat hat das Whistleblowing-Gesetz beschlossen: Firmen ab 50 Beschäftigte haben ein Hinweisgebersystem einzurichten, erinnert Fachinformations-Anbieter LexisNexis. Großbetriebe sind zuerst in Zugzwang, aber auch für Firmen mit 50 bis 249 Beschäftigten tritt diese Pflicht bereits mit 17.12.2023 – also in zehn Monaten – in Kraft.

Das Webinar „Das österreichische Hinweisgeberschutz-Gesetz ist beschlossen – Was Unternehmen nun beachten müssen. Eine 360°-Betrachtungsweise.“ von den Baker McKenzie Experten Alexander Petsche (Compliance & Investigation), Lukas Feiler (Datenschutzrecht) und Philipp Maier (Arbeitsrecht) wird von LexisNexis dazu am 23.2.2023 veranstaltet (anmeldepflichtig).

Die Themen

Dabei geht es um die konkreten Auswirkungen auf Unternehmen, die notwendigen Maßnahmen und ihre Umsetzung in der Praxis. Laut Veranstalter werden auch die einschlägigen Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht beleuchtet, weiters gibt es Datenschutz-Tipps aus der Praxis: Hinweisgeberschutz kann ein Thema für den Betriebsrat (bzw. eine Betriebsvereinbarung) sein, und die persönlichen Daten, die dabei ins Spiel kommen, fallen häufig unter die höchste Schutzstufe der DSGVO.

Behandelt wird demnach u.a.:

  • Welche Betriebe werden verpflichtet?
  • An welche Fristen muss man sich halten?
  • Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
  • Welche Meldungen müssen über den Whistleblowing-Kanal ermöglicht werden?
  • Wie sind Hinweisgeber*innen geschützt?
  • Welche Vertraulichkeitsanforderungen sind zu beachten?
  • Welche datenschutzrechtlichen Themen müssen berücksichtigt werden?
  • Wie lange dürfen im Rahmen eines Hinweisgebersystems erhobene Daten gespeichert werden?
  • Welche Strafen drohen?

Teilnehmer*innen erhalten auf Anfrage ein Teilnahmezertifikat, verwendbar zur Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen. LexisNexis hat selbst das Hinweisgebersystem Lexis WhistleComplete unter seinen Produkten, bei dem Baker McKenzie für die rechtliche Prüfung eingehender Hinweise sorgt. Am Markt sind auch die EQS Group, GRC Experts, etliche Wirtschaftsprüf- und Beratungsunternehmen mit Meldestellen als „Managed Service“ u.a.

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