Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Motor, Recht

Erstes OGH-Urteil zum Dieselskandal lautet: Geld zurück

©ejn

Gericht. 16 Sammelklagen des VKI laufen im Dieselskandal: Nun hat der Oberste Gerichtshof geurteilt. Der Händler muss das Auto zurücknehmen und das Geld zurückzahlen.

Seit September 2018 laufen insgesamt 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), heißt es in einer Aussendung der Verbraucherschützer: Die Haftung von VW wegen Arglist wurde zudem vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 rechtskräftig festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) signalisierte im Sommer 2022, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist.

Die Entscheidung in Österreich

Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien zu 10 Ob 2/23a das erste Urteil zum VW-Dieselskandal veröffentlich. Der OGH stellt darin klar, dass nicht nur die ursprüngliche Manipulationssoftware („Umschaltlogik“) unzulässig ist. Es erfolgte auch keine Behebung des Mangels, da durch das verbleibende „Thermofenster“ eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Auf Grund des Thermofensters erfolgt über ein Kalenderjahr gesehen überwiegend keine durchgehende Abgasreinigung.

Der Händler muss daher das Fahrzeug zurücknehmen und den verzinsten Kaufpreis zurückzahlen. Er darf nur eine Benützungsentgelt abziehen, das sich anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer im Verhältnis zu erwartbaren Restlaufleistung berechnet. Hinsichtlich der Haftung von VW als Herstellerin des Fahrzeuges wurde das Verfahren vom OGH unterbrochen, da eine weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden soll (QB gegen Mercedes-Benz Group AG – C 100/21), so der VKI.

Entschädigung wird gefordert

Die Verbraucherschützer hoffen, dass VW nun einlenkt und so wie in anderen Ländern die Autokäuferinnen und -käufer insgesamt entschädigt. Durch dieses Urteil sei jedenfalls auch in Österreich eine Grundlage für eine Haftung für den Dieselskandal – und im Hinblick auf die mögliche lange Verjährungsfrist – auch für neue Klagen geschaffen. „VW sollte spätestens jetzt eine durchgehende Entschädigung der geschädigten Konsument*innen vornehmen“, fordert Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

Weitere Meldungen:

  1. OGH: Eine „Wirtschaftskanzlei“ muss keine Anwaltskanzlei sein
  2. Georg Kodek als OGH-Präsident offiziell eingeführt
  3. VKI: Kein Verlust des Rücktrittsrechts durch Streaming-Start
  4. VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime