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EU-Clouds: TeamDrive übernimmt Hornetdrive

Detlef Schmuck ©TeamDrive

Hamburg. Der deutsche Cloud-Anbieter TeamDrive übernimmt HornetDrive: Der europäische Server-Standort sorge für volle DSGVO-Kompatibilität, im Gegensatz zur US-Konkurrenz.

Nachdem laut den Angaben mehr als 90 Prozent der Nutzer von Hornetdrive ihre Zustimmung erteilt haben, hat die Hamburger TeamDrive GmbH den Betrieb von Hornetdrive übernommen. Der Übergang erfolgte ohne Downtime und ohne Betriebs­einschränkungen, an den Preisen und Leistungen habe sich nichts geändert, heißt es weiter.

Der Hauptpunkt, den TeamDrive in einer Aussendung betont: Alle verschlüsselten Daten bleiben weiterhin in deutschen Rechenzentren, unter deutscher Kontrolle und damit weiterhin mit dem Segen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ausgestattet. TeamDrive-Geschäfts­führer Detlef Schmuck spricht von einer „sanften und reibungslosen Transformation“. Die Übernahme durch TeamDrive sei erfolgt, nachdem sich der bisherige Betreiber Hornetsecurity von dem Service trennen wollte, um sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren, wie es heißt.

Im Laufe des Jahres 2023 werde TeamDrive den Hornetdrive-Anwendern anbieten, entweder ihre bestehenden Verträge zu unveränderten Preisen zu verlängern oder alternativ zum TeamDrive-Service überzugehen.

Die Sicherheitsanforderungen

Die TeamDrive-Clouddienste entsprechen laut Anbieter höchsten Sicherheitsanforderungen: End-to-End-Verschlüsselung, Zero-Knowledge-Architektur, revisionssichere Versionierung, Zwei-Faktor-Zugriffs­schutz, automatische Datensynchronisation zwischen allen autorisierten Geräten, regelmäßige Backups und Daten­speicherung ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.

Damit sei der Dienst für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Richter, Ärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geeignet, was als die höchste Sicherheitsstufe in Deutschland gilt. Man verspricht, alle Anforderungen gemäß DSGVO und deutschen GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) zu erfüllen.

„Wichtiger Schritt zu einer Datenautarkie“

TeamDrive-Chef Detlef Schmuck dazu programmatisch: „Wir brauchen hochsichere Datenräume, die deutschem Recht unterliegen und weder direkt noch indirekt von der Gesetzgebung eines anderen Landes abhängig sind.“ Insbesondere gehe es nach seiner Einschätzung darum, die Abhängigkeit von US-Anbietern zu reduzieren. Er verweist darauf, dass die deutsche Datenschutzkonferenz erst vor wenigen Monaten zu der Einsicht gelangt ist, dass der Betrieb von Microsoft 365 gegen geltendes Recht verstößt.

„Viele Unternehmen und Behörden verwenden US-Software und häufig eben auch US-Clouddienste. Ersteres ist erlaubt, aber letzteres verstößt eindeutig gegen die Datenschutz-Grundverordnung, soweit personenbezogene Daten erfasst werden, was praktisch immer der Fall ist“, so Schmuck.

TeamDrive und jetzt auch Hornetdrive seien Alternativen, die aber weiterhin die Nutzung der gewohnten Programme ermöglichen, so der TeamDrive-Chef, dessen Dienste auch in anderen EU-Staaten genützt werden können. In Österreich ist u.a. Fachverlag Manz Anbieter einer Cloud-Lösung speziell für Anwälte und andere Beraterberufe, die allen DSGVO-Anforderungen genügen soll.

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