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Fachbuch: Die Besteuerung der Influencer

©C.H.Beck

Online-Besteuerung. Die Zahl der Influencer wächst: Allein in Deutschland sollen es inzwischen mehr als drei Millionen sein (inklusive „Content Creators“). Bei ihrer Steuererklärung will eine Neuerscheinung helfen.

Influencerinnen und Influencer entfalten eine immer größere wirtschaftliche Bedeutung. Schätzungen zufolge erzielen in Deutschland inzwischen weit über 3 Millionen Menschen Einnahmen aus dem Erstellen von Inhalten für Social-Media-Plattformen – und daher sei es nicht überraschend, dass auch der Fiskus vermehrt ein Auge auf die wirtschaftliche Betätigung dieser Personengruppe wirft, so die Autoren Michael Heine und Matthias Trinks: Die Neuerscheinung „Influencer-Besteuerung: Die steuerliche Beratung von Creator- und Influencer-Mandaten“ ist im deutschen Fachverlag C.H.Beck erschienen.

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Creators und Influencer, die mehr als nur ganz geringe Umsätze erzielen, werden als Unternehmer steuerpflichtig und sehen sich damit potenziell einer Reihe von steuerlichen Problemen ausgesetzt: „Durch das bewusste Stehen in der Öffentlichkeit“, so schreiben die Autoren beispielsweise im Vorwort, „sind sie als Steuersubjekt besonders leicht identifizierbar“ (für das Finanzamt). Infolge der engen Verzahnung von Erwerbs- und Privatsphäre tauchen überdies besondere steuerliche Abgrenzungsfragen auf, heißt es. Und schließlich ergeben sich gegenüber tradierten Berufen gänzlich neue Problemstellungen, auf welche die Steuerpraxis bislang nicht immer eine Antwort habe.

Die Neuerscheinung

Das vorliegende Werk aus der Reihe „Beck Steuer-Praxis“ (es wird deutsches Steuerrecht behandelt) soll laut Verlag darstellen, welche steuerlichen Besonderheiten bei der Beratung von Influencerinnen und Influencern zu beachten sind. Neben den beiden klassischen Hauptbereichen Einkommen- und Umsatzsteuer geht ein ausführliches Glossar auf die speziellen Umstände der Influencer*innen ein. So heißt es etwa unter „Kosmetik“:

Aufwendungen für die eigene Körperpflege gehören nach § 12 Nr. 1 EStG grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Kosten der allgemeinen Lebensführung. Daran vermag die – rein passive – Nutzung für Werbeaufnahmen im Betrieb wenig zu ändern. Selbst bei besonderem Bedarf an Kosmetika, zB für Schmink-Tutorials, sind die Aufwendungen nicht betrieblich veranlasst (…).

Neben den Glossar-Einträgen stehen passende Symbole, die einfach verständlich erklären sollen, was der Text bedeutet: Bei Kosmetik ist die Ampel rot, ebenso wie etwa bei Lebensmitteln – für „steuerlich nicht abzugsfähig“.

Zielgruppe und Autoren

Zielgruppe der Neuerscheinung sind Beraterinnen und Berater, Studierende sowie (angehende) Influencer*innen. Die Autoren sind:

  • Diplom-Finanzwirt Michael Heine, hauptamtlicher Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH)
  • Rechtsanwalt Matthias Trinks, Partner der Steuerrechtskanzlei txt AG

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