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Neues Gesetz zum Whistleblowing

©Foto von Kristina Flour auf Unsplash

Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist seit 25.2.2023 in Kraft und bringt die lang erwartete Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie. Unternehmen werden dadurch verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzurichten, um es insbesondere ihren Mitarbeiter:innen zu ermöglichen, in einem rechtlich geschützten Rahmen Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften zu melden.

Folgende Fragen stellen sich damit für Unternehmen:

  • Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten?
  • Wer ist durch das HSchG geschützt?
  • Welchen Schutz gibt es für Hinweisgeber:innen?
  • Drohen Strafen bei Verstößen gegen das HSchG?

Die detaillierten Antworten dazu finden Sie im Blog facultas.recht:

Facultas

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