Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist seit 25.2.2023 in Kraft und bringt die lang erwartete Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie. Unternehmen werden dadurch verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzurichten, um es insbesondere ihren Mitarbeiter:innen zu ermöglichen, in einem rechtlich geschützten Rahmen Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften zu melden.
Folgende Fragen stellen sich damit für Unternehmen:
- Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten?
- Wer ist durch das HSchG geschützt?
- Welchen Schutz gibt es für Hinweisgeber:innen?
- Drohen Strafen bei Verstößen gegen das HSchG?
Die detaillierten Antworten dazu finden Sie im Blog facultas.recht:
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