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Business, Recht, Steuer, Tools

Zwei Jahre Homeoffice-Gesetz: „Steuerlich geht mehr“

Stefan Szauer ©Mazars

Wien. Seit zwei Jahren gibt es das Homeoffice-Gesetz. Steuerlich ist Österreich damit eines der EU-Schlusslichter, so Steuerkanzlei Mazars: Die 300 Euro-Steuerpauschale müsse auf 1.000 Euro angehoben werden.

Für deutliche steuerliche Verbesserungen tritt die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Mazars anlässlich des Jubiläums am 1. April ein: Dann gibt es das in der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Gesetz schon zwei Jahre. Die bislang maximal möglichen 300 Euro steuerfrei seien allerdings nicht nur europäisches Schlusslicht, sondern würden die tatsächlichen Homeoffice-Mehrkosten nicht wirklich abdecken. Die Kanzlei schägt konkret vor, die Begrenzung „3 Euro für höchstens 100 Tage“ aufzuheben: 1.000 Euro pro Jahr und Homeoffice seien angemessen.

„Home-Office war kein kurzfristiger Trend, sondern hat sich als Arbeitsmodell etabliert“, meint Stefan Szauer, Geschäftsführer bei Mazars: „Die pauschale Abgeltung für nicht vom Arbeitgeber bereitgestellte digitale Arbeitsmittel ist lächerlich gering und widerspricht zudem auch dem ,Netto-Prinzip‘ des Steuerrechts, wonach alle im Zusammenhang mit dem Erwerb des Einkommens anfallenden Aufwendungen geltend gemacht werden können.“

Was derzeit gilt

Im Moment sieht die – von Mazars kritisierte – österreichische Regelung konkret so aus:

  • Arbeiten Arbeitnehmer*innen im Homeoffice, so können sie für digitale Arbeitsmittel (falls diese nicht vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden) maximal drei Euro täglich für einen Zeitraum von höchstens 100 Tagen pauschal geltend machen – in Summe also höchstens 300 Euro.
  • Zahlen Dienstgeber weniger als die möglichen drei Euro steuerfrei pro Tag Homeoffice, können Arbeitnehmer*innen die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Diese (Differenz)Werbungskosten reduzieren jedoch nur die Steuerbemessungsgrundlage. Je nach Steuersatz bleibt der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer nur maximal die Hälfte des Betrags.

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