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Business, Finanz, Recht, Veranstaltung

Start-ups: Pros und Cons bei Mitarbeiterbeteiligungen

Felix Augustus Kirkovits, Antonia Beck, Dominik Semmler, Ben Ruschin, Kambis Kohansal Vajargah ©FSM Rechtsanwälte / Christina Maria Stowasser

Wien. Anwaltskanzlei FSM und WKO luden zum Event „Richtig gründen“: Das Thema waren die Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen – und vor allem der richtige Zeitpunkt.

Rechtsanwalt Felix Augustus Kirkovits und Rechtsanwaltsanwärterin Antonia Beck von der Anwaltskanzlei FSM Rechtsanwälte diskutierten bei der dritten Ausgabe der Eventreihe „Richtig gründen“ gemeinsam mit Kambis Kohansal-Vajargah von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und den Guest Speakern Benjamin Ruschin (Big Cheese Ventures) und Dominik Semmler (GoStudent).

Ben Ruschin erklärte, dass man sogenannte „ESOP Pools“ (Employee Stock Option Plan) möglichst frühzeitig im Unternehmen einrichten sollte. Kambis Kohonsal-Vajargah stellte fest, dass Investoren häufig Mitarbeiterbeteiligungen einfordern. Er empfahl trotzdem selektiv vorzugehen: „Besser auf Schlüsselpersonen fokussieren und Ziele definieren, zum Beispiel eine Mindestverweildauer im Unternehmen von drei Jahren ansetzen und Meilensteine definieren, um die Performance evaluieren zu können.“

Antonia Beck ergänzte: „Wichtig ist es, sogenannte Good and Bad Leaver Bestimmungen klar zu definieren, damit geregelt ist, unter welchen Umständen ein Mitarbeiter im Falle des Ausscheidens die bis dato erworbene Beteiligung behält oder rückzuübertragen hat. Eine weitere gängige Möglichkeit ist es auch, ein Cliff Date zu definieren, sodass die Anteile erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als übertragen gelten.“

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen

Ben Ruschin riet dazu, sich Zeit zu geben: „Es ist besser abzuwarten, bis sich die High Performer im Unternehmen herauskristallisieren. Werden Mitarbeiterbeteiligungen zu früh und unstrukturiert vergeben, kann das unter den Mitarbeitern zu Unmut führen.“ Kohansal-Vajargah ergänzte, dass auch die Einräumung eines zukünftigen Optionsrechts eine Möglichkeit ist, Mitarbeiter an ein Start-up zu binden.

Warum virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen insbesondere Sinn machen, erklärte Felix Augustus Kirkovits: „Die klassische, echte Gesellschafterbeteiligung von Mitarbeitern ist in dem Zusammenhang bereits aus steuerrechtlichen Gründen oftmals nicht zielführend, denn sie kann bereits bei Übertragung der Beteiligung zu einer Steuerbelastung des Mitarbeiters führen, ohne dass dieser bereits einen Zufluss aus seiner Beteiligung erhält. Zudem schreckt eine große Anzahl an Gesellschaftern oftmals Investoren ab, welche aufgrund des Verhandlungs- und Abstimmungsaufwandes schlanke Cap-Tables bevorzugen.“

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