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Business, Finanz, Recht, Steuer

Causa Wirecard: Deutsche Aufsicht verdonnert EY

©ejn

Wirtschaftsprüfer. Die deutsche Abschlussprüferaufsicht APAS sieht in der Causa Wirecard Pflichtverletzungen bei Prüfunternehmen EY und verhängt Strafen. Berufungen sind möglich.

Die Abschlussprüferaufsicht (APAS) beim deutschen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt offiziell mitgeteilt, welche Konsequenzen sie aus dem Wirecard-Skandal zieht – man gehe aufgrund von Nachfragen von Journalisten an die Öffentlichkeit, wie es heißt. Zuvor hatten deutsche Medien von der Entscheidung berichtet.

Die Beschlüsse

Die Beschlusskammer „Berufsaufsicht“ der APAS hat am 31. März 2023 ihre Entscheidung in Sachen Wirecard gefällt. Sie sieht bei der Prüfung der Abschlüsse der Wirecard AG und der Wirecard Bank AG in den Jahren 2016 bis 2018 Berufspflichtverletzungen als erwiesen an und hat Sanktionen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft selbst (EY Deutschland) und mehrere Wirtschaftsprüfer verhängt, teilt die Behörde mit. Bei weiteren Personen wurden die jeweiligen Berufsaufsichts­verfahren wegen Verzichts auf die Bestellung als Wirtschaftsprüfer gesetzlich zwingend eingestellt, da die APAS nur eine Jurisdiktion über aktuelle Angehörige des Berufsstandes habe.

Bei den Ermittlungen habe man sich insbesondere auf die Arbeitspapiere der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die einschlägige Kommunikation der Beteiligten, Zeugenaussagen, Informationen Dritter und Stellungnahmen der Betroffenen gestützt und ab Oktober 2022 die Situation in „mehrwöchigen, ganztägigen Sitzungen“ ausführlich analysiert.

Die Strafen

  • Die Sanktionen belaufen sich laut APAS bei den natürlichen Personen auf Geldbußen von 23.000 Euro bis 300.000 Euro sowie bei der juristischen Person auf 500.000 Euro.
  • Dazu kommt ein Verbot der Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (börsenotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherer, Anm.d.Red.) von zwei Jahren ab Bestandskraft des Bescheides (sog. Neumandate).
  • Ausgenommen vom Tätigkeitsverbot seien Prüfungsmandate, die gem. Art. 17 Abs.1 Unterabsatz 2 der VO (EU) 537/2014 verlängert werden (sog. Bestandsmandate).

Der Einspruch

Nunmehr sind im nächsten Schritt die sich daraus ergebenden Bescheide von der APAS zu fertigen, heißt es. In einem weiteren Schritt können die Betroffenen gegen diese Bescheide Einspruch einlegen, über die dann der Gemeinsame Ausschuss der Beschlusskammern unter Vorsitz des Leiters der Abschlussprüferaufsichtsstelle und jeweils zwei Vertretern der Beschlusskammern „Inspektionen“ und „Berufsaufsicht“ entscheidet.

Gegen Entscheidungen des Gemeinsamen Ausschusses ist der Antrag auf gerichtliche Überprüfung vor dem Landgericht Berlin (Kammer für Wirtschaftsprüfersachen) möglich. Im Anschluss wäre die Berufung zum Kammergericht Berlin und anschließend die Revision zum Bundesgerichtshof möglich, so die APAS.

Ein Rekord

Die jetzt getroffenen Entscheidungen seien das Resultat des „bisher umfangreichsten von der APAS durchgeführten Verfahrens“, heißt es weiter. Und da es sich um ein berufsrechtliches Disziplinarverfahren handelt, standen den Betroffenen umfangreiche Akteneinsichtsrechte, Anspruch auf rechtliches Gehör und Vertretung durch Rechtsanwälte zur Verfügung. Damit dauerte es naturgemäß länger als Verfahren ohne derart umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten, heißt es.

Die Entscheidung der APAS hat keine rechtliche Bindungswirkung für andere Verfahren im Zusammenhang mit Wirecard, etwa für strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber Wirtschaftsprüfern; diese Verfahren sind nach den einschlägigen Verfahrensordnungen durch andere staatliche Stellen zu entscheiden, so die Prüfaufsicht.

Die Reaktionen

EY Deutschland hat laut Medienberichten angekündigt, die Entscheidung der APAS genau prüfen zu wollen; Näheres gibt es dazu zur Stunde noch nicht. Die Möglichkeiten zur Berufung sind vielfältig, wie die APAS selbst in ihrer Stellungnahme ausführt. Mit den Sanktionen gegen EY zeige die Aufsicht eine „nie dagewesene Härte“, analysiert jedenfalls das deutsche Handelsblatt: Ganz allgemein steige dadurch das Risiko für Prüfungsunternehmen, die Branche müsse Schritte setzen, um die Gefahren zu verringern.

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