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Bildung & Uni, Business, Personalia, Recht

St. Gallen-Rektor Thomas Bieger neu im Universitätsrat der WU

©WU Wien

Wirtschaftsunis.  St. Gallen-Rektor Thomas Bieger und Wiens Magistratsdirektor Dietmar Griebler sind neu im Universitätsrat der WU. Dorda-Anwältin Cattina Lettner bleibt Vorsitzende.

Der Universitätsrat der WU ist eines der leitenden Organe der Wiener Wirtschaftsuni, mit Kontroll- und Steuerungsaufgaben. Seine Mitglieder gehören typischerweise nicht der Uni an, sondern kommen von anderen Institutionen, darunter großen Unternehmen.

In seiner konstituierenden Sitzung am 11. April 2023 hat das Gremium laut einer Mitteilung nun Prof. Thomas Bieger, Ex-Rektor der Schweizer Uni St. Gallen, einvernehmlich zum fünften Mitglied für die Funktionsperiode 1.3.2023 bis 29.2.2028 bestellt. Zur Vorsitzenden des Universitätsrats wurde Cattina Leitner gewählt, Anwältin bei Wirtschaftskanzlei Dorda in Wien. Sie war bereits in der Funktionsperiode 2018 bis 2023 im Universitätsrat der WU tätig und führte den Vorsitz.

Der Universitätsrat im Überblick

Dem Universitätsrat der WU gehören damit aktuell folgende fünf Mitglieder an:

  • Cattina Leitner, Rechtsanwältin bei Dorda (von der Bundesregierung bestellt)
  • Angela Köppl, Senior Economist des Wifo (von der Bundesregierung bestellt)
  • Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group (wiederbestellt vom Senat der WU)
  • Dietmar Griebler, Magistratsdirektor und Landesamtsdirektor der Stadt Wien (neu bestellt vom Senat der WU)
  • Univ.-Prof. Thomas Bieger, langjähriger Rektor der Universität St. Gallen und seit 2022 Präsident der AQ Austria; von den übrigen vier Mitgliedern gemeinsam gewählt

Die Aufgaben des Universitätsrats

Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat oberstes Leitungsorgan der WU, heißt es in einer Aussendung der Uni. Er besteht demnach aus fünf Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft tätig sind oder waren und aufgrund ihrer Erfahrungen und Kenntnisse die Aufgabenerfüllung der Universität und Erreichung ihrer Ziele unterstützen können.

Mitglieder dürfen keine Angehörigen oder Mitarbeiter*innen der Universität sein. Auch ist die Mitgliedschaft in mehr als einem Universitätsrat ausgeschlossen. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre, eine einmalige Wiederbestellung ist möglich.

In den Aufgabenbereich des Universitätsrats fallen u.a. die Wahl des/der Rektor*in aus einem Dreiervorschlag des Senats und der Vizerektor*innen sowie der Abschluss der Zielvereinbarungen und Arbeitsverträge mit den Rektoratsmitgliedern. Ihm obliegt auch die Genehmigung des Entwicklungs- und Organisationsplans sowie des Leistungsvereinbarungsentwurfs, die Zustimmung zum Budgetvoranschlag der Universität und ggf. anderen Maßnahmen oder die Genehmigung von Gründungen von Gesellschaften und Stiftungen.

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