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Business, Recht

F&E-Berater: Statt Forschungsrat und Wissenschaftsrat kommt „FWIT“

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Parlament. Der Forschungsausschuss hat die Patentrechtsnovelle auf den Weg gebracht. Aus FTE-Rat und Wissenschaftsrat wird der fusionierte „FWIT-Rat“.

Der Forschungsausschuss des Nationalrats hat jetzt grünes Licht für eine Novelle zum Patentgesetz und begleitende Gesetzesänderungen gegeben, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und NEOS für den von Technologieministerin Leonore Gewessler vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem unter anderem das Patentverbot für im Wesentlichen herkömmliche Tier- und Pflanzenzüchtungen durch präzisere gesetzliche Bestimmungen bekräftigt wird.

Zudem muss das österreichische Patentrecht an aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene wie die bevorstehende Einführung eines europäischen Einheitspatents angepasst werden. In diesem Zusammenhang lag dem Ausschuss auch ein Protokoll über Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts zur Genehmigung vor.

Eine Anmeldung bringt Patentschutz in 17 Ländern

Die zuständige Ministerin Leonore Gewessler erwartet sich vom europäischen Einheitspatent Vorteile für innovative Erfinder. Mit nur einer Anmeldung könne ein einheitlicher Patentschutz in 17 europäischen Ländern erreicht werden, hob sie hervor. Zudem sieht sie Österreich, was den Schutz der Natur vor Patentierbarkeit betrifft, in einer Vorreiterrolle.

Allerdings könnten ihr zufolge durch das europäische Einheitspatent durchaus noch Schlupflöcher übrig bleiben, wie sie gegenüber FPÖ-Abgeordnetem Gerhard Deimek einräumte. Hier werde es auf die Rechtsprechung des Einheitlichen Patentgerichts ankommen. Deimek hatte zuvor namens der FPÖ die Wirksamkeit der neuen Patentausschluss-Bestimmungen in Frage gestellt.

Weiters sprach sich der Forschungsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS für die Einrichtung eines „Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrats“ (FWIT-Rat) aus. Dieser soll den Rat für Forschungs- und Technologieentwicklung (FTE-Rat) und den Wissenschaftsrat ablösen und die Bundesregierung künftig bei der Umsetzung der FTI-Strategie beraten.

Patentverbot für Tier- und Pflanzenzüchtungen wird präzisiert

Anlass für die Patentrechtsnovelle ist unter anderem die Einführung eines europäischen „Einheitspatents“ samt einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit. So wird etwa gesetzlich verankert, dass Entscheidungen des Einheitlichen Patentgerichts unmittelbar vollstreckbar sind. Außerdem muss der Nationalrat in Zusammenhang mit der Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts ein „Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts“ genehmigen. Dabei geht es etwa um die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichts und die Befreiung seiner Bediensteten von der nationalen Gerichtsbarkeit.

Laut einem bereits 2015 gefassten Beschluss wird die österreichische Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien eingerichtet, wobei Mitarbeiter*innen des Österreichischen Patentamts einen Teil ihrer Arbeitszeit für die Agenden der Lokalkammer aufwenden sollen. In Kraft treten wird das EU-Übereinkommen zum Patentgericht laut Erläuterungen mit 1. Juni 2023, damit kann auch das Einheitspatent Wirklichkeit werden.

Mit der Patentrechtsnovelle werden außerdem die Patentausschluss-Bestimmungen präzisiert, um zu verhindern, dass das Patentverbot für herkömmliche Pflanzen- und Tierzüchtungen umgangen werden kann. So sind künftig etwa ausdrücklich auch Teile von Pflanzen und Tieren wie Zellen von der Regelung umfasst. Außerdem wird die Definition, was ein „im Wesentlichen biologisches Verfahren“ ist, ergänzt. Demnach ist die Nutzung von in der Natur stattfindenden, zufälligen Genveränderungen künftig auch dann als im Wesentlichen biologisch anzusehen, wenn ein technischer Verfahrensschritt die geschlechtliche Kreuzung oder anschließende Selektion ermöglicht oder unterstützt. Auch in diesen Fällen kann somit kein Patent erteilt werden.

Weitere Punkte des Gesetzentwurfs betreffen Maßnahmen zur Beschleunigung bzw. Vereinfachung von patentamtlichen Verfahren sowie die Anpassung des Markenschutzgesetzes an geänderte EU-Vorgaben. Zudem wird ein Forschungsprivileg zur Nutzung von biologischem Material zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte eingeführt. Wer genetische Ressourcen – oder traditionelles Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht – nutzt, muss deren Herkunft künftig bei der Patentanmeldung bekanntgeben.

FPÖ und NEOS bezweifeln Wirksamkeit

Kritisch zum Gesetzentwurf äußerte sich Gerhard Deimek (FPÖ). Seiner Meinung nach ist es zwar zu begrüßen, dass die Regierung eine Lücke beim Patentierverbot von Pflanzen und Tieren schließen will, er bezweifelte aber die Wirksamkeit einer nationalen Regelung. Schließlich seien es vor allem größere Konzerne, die europäische Patente anmelden. Sie könnten bei Patentanmeldungen auf ein anderes europäisches Land mit weniger strengen Regelungen ausweichen, befürchtet er. Solche „Bio-Patente“ wären dann aber wohl auch in Österreich gültig, zumal es künftig ein europäisches Einheitspatent gebe. Auch NEOS-Abgeordneter Helmut Brandstätter sieht in dieser Hinsicht noch Klärungsbedarf.

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