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Recht

Jagd auf Agenten soll in Österreich verstärkt werden

Nationalratssaal ©Parlamentsdirektion / Hertha Hurnaus

Geheimdienste. Spione werden in Österreich nur bestraft, wenn sie das Land selbst schädigen – nicht aber, wenn sie gegen eine Organisation wie die UNO oder einen anderen Staat arbeiten. Das soll sich ändern, fordern die Neos.

Konkret fordert die Oppositionspartei die Strafbarkeit von Spionage auch bei Nachteil für andere Staaten und internationale Organisationen: Wien sei als Sitz mehrerer internationaler Organisationen – wie etwa der UNO, der Internationalen Atomenergieorganisation IAEA, der OPEC sowie der OSZE – besonders für Spionage interessant, werfen die Neos im Justizausschuss des Nationalrats auf. Und bekanntlich gilt Wien auch als gutes Pflaster für geheimdienstliche Tätigkeiten anderer Länder.

Österreichs Gesetzeslage begünstigt Spione

Die Gesetzeslage in Österreich sei „opportun“, zumal Spionage weder gegen internationale Organisationen noch zum Nachteil anderer Länder unter Strafe gestellt sei. Laut Strafgesetzbuch wäre den Neos zufolge beispielsweise die Spionage gegen die Vereinten Nationen in Wien nicht strafbar, solange dies nicht zum Nachteil Österreichs geschieht. Sie schlagen mit einem Initiativantrag vor, den entsprechenden Paragrafen insofern zu ergänzen, sodass nicht mehr nur ein entstehender Nachteil Österreichs, sondern auch jener eines fremden Staates oder einer internationalen Organisation unter Strafe gestellt wird.

Insbesondere im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine orten die Neos akuten Handlungsbedarf dafür, dass sich die Bundesregierung aktiv mit dieser Frage beschäftige, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Konkret fordern die Neos, dass §256 des Strafgesetzbuchs (StGB) wie folgt geändert wird: „Wer zum Nachteil der Republik Österreich, eines fremden Staates oder einer internationalen Organisation einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

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