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Business, Recht

Klage wegen „Erdgas-Greenwashing“ in EU-Taxonomie

©ejn

NGOs klagen. Die Aufnahme von Erdgas in den Katalog klimafreundlicher Investitionen laut EU-Taxonomy ist „legalisiertes Greenwashing“, so der WWF, der mit weiteren NGOs den EuGH anruft.

Die Umweltschutzorganisation WWF (World Wide Fund for Nature) hat heute gemeinsam mit drei weiteren Organisationen beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Aufnahme von Erdgas in die “Klima-Taxonomie” der EU eingereicht. Diese soll als Katalog für klimafreundliche Investitionen ein Maßstab für die Finanzwirtschaft in Europa werden. “In ihrer jetzigen Form ist die Taxonomie legalisiertes Greenwashing. Damit würden weiterhin Milliarden in klimaschädliche Industrien fließen. Wir reichen daher heute Klage gegen den Rechtsakt ein”, so Jakob Mayr (WWF Österreich).

Parallel wird auch gegen Atomkraft geklagt

Da das Thema Atomkraft bereits in einem weiteren Verfahren behandelt wird, richte sich die Klage des WWF-Büros in Brüssel gemeinsam mit ClientEarth, Transport & Environment und BUND gegen die Aufnahme von fossilem Gas in die EU-Taxonomie. Mit der Aufnahme von Erdgas verletze die Europäische Union nicht nur ihre Verpflichtungen nach dem Pariser Klimaabkommen, sie verstoße auch gegen das europäische Klimagesetz und sogar gegen die Taxonomie-Verordnung selbst. Denn diese schreibe vor, dass die Klassifizierung von Technologien wissenschaftlich fundiert sein muss – die Einordnung von Gas als “nachhaltig” verstößt in den Augen der NGOs aber gegen die ausdrückliche Empfehlung des damit befassten wissenschaftlichen Beirats.

“Auch viele Finanzinstitute sind bereits einen großen Schritt weiter und haben fossiles Gas aus ihrer Kreditvergabepolitik ausgeschlossen – so etwa die Europäische Investitionsbank seit 2019. Auf dem globalen Markt für grüne Anleihen ist es gängige Praxis, fossiles Gas auszuschließen. Die EU-Taxonomie konterkariert diese Entwicklung und setzt damit ein völlig falsches Signal”, so Mayr. Erdgas sei allein in Österreich für 20 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich und gefährde noch dazu die Energie-Unabhängigkeit.

Das Verfahren

Anders als die Mitgliedstaaten haben Umweltorganisationen keinen direkten Zugang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Um einen Fall wie diesen einzureichen, müssen sie zunächst einen Verwaltungsschritt, einen sogenannten „Antrag auf interne Überprüfung“, einbringen. Dieser erste Schritt ist im September 2022 erfolgt. Nach einer negativen Antwort der Kommission ist der Weg zum EuGH nun frei, so der WWF.

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