Oberösterreich. Der neue Universitätsrat der Kunstuniversität Linz ist im Amt: Vorsitzende ist die Albertina-Chefkuratorin Andrea B. Braidt, der Notar Claus Spruzina wird Vize.
Mit der konstituierenden Sitzung am 16. März 2023 habe der neue Universitätsrat der Kunstuniversität Linz offiziell seine Arbeit aufgenommen und in diesem Rahmen auch sein siebtes Mitglied gewählt, teilt die Uni mit. Damit setzt sich der neue Universitätsrat der Kunstuniversität Linz für die Funktionsperiode 2023 bis 2028 aus folgenden sieben Mitgliedern zusammen:
- Seitens des Bundesministeriums wurden die Vorsitzende des Kuratoriums der Albertina, Andrea B. Braidt vom Institut für Theater-, Film u. Medienwissenschaft an der Universität Wien, die Direktorin und Geschäftsführerin der Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Barbara Glück, sowie Florian Hagenauer, Vorstandsdirektor der Oberbank AG, in den Universitätsrat berufen.
- Der Senat der Kunstuniversität Linz hat mit der Künstlerin Andrea van der Straeten, die 2002 – 2018 als Universitätsprofessorin für Experimentelle Gestaltung an der Kunstuniversität Linz lehrte, der Direktorin des Käte Hamburger Kollegs „Kulturen des Forschens“, Gabriele Gramelsberger (Lehrstuhl für Wissenschaftstheorie und Technikphilosophie an der RWTH Aachen) sowie mit Julia Warmers, Leiterin des Referats für Fördermittel und Kooperationen an der Universität der Künste Berlin, weitere drei Mitglieder in den Universitätsrat gewählt.
- Zudem wurden in der konstituierenden Sitzung im März der Notar Claus Spruzina als siebtes Mitglied in den Universitätsrat der Kunstuniversität Linz sowie am 24. April 2023 Andrea B. Braidt zur Universitätsrats-Vorsitzenden und Claus Spruzina zu ihrem Stellvertreter gewählt.
Die Aufgaben
„Gemeinsam werden wir den Erfolgskurs der Kunstuniversität Linz für die kommenden fünf Jahre begleiten und unterstützen. Als ehemalige Präsidentin von ELIA – der europäischen Kunstuniversitäten Vereinigung – ist mir diese Unterstützungsarbeit auch insbesondere in einem europäischen und internationalen Rahmen ein großes Anliegen“, so Andrea B. Braidt in einer Aussendung.
Der Universitätsrat ist gemäß Universitätsgesetz in den kommenden fünf Jahren u.a. für die Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität zuständig. Zudem nimmt er Stellung zur Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors durch den Senat und zeichnet verantwortlich für die Rektorenwahl aus einem Dreiervorschlag des Senats sowie die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren (die wiederum vom Rektor bzw. der Rektorin vorgeschlagen werden).