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Bildung & Uni, Recht, Veranstaltung

Rechtsanwälte gehen jetzt wieder in Wiener Schulen

©ejn

Zielgruppe 14+. Im Rahmen der Aktion „Hass im Netz“ klären Anwältinnen und Anwälte Jugendliche wieder über das Strafrecht auf: Bis jetzt haben 10.000 Jugendliche teilgenommen.

Die Bildungsdirektion für Wien (ehemals Stadtschulrat) und die Rechtsanwaltskammer Wien haben die Neuauflage der gemeinsamen Aktion „Gewalt und Hass – Prävention an Schulen: die Rechtsanwaltschaft klärt auf!“ gestartet. An der Initiative können alle Wiener Schulen der 7. bis 9. Pflichtschulstufe teilnehmen. Sie findet im Mai und Juni 2023 statt und wird bis zu den Sommerferien geblockt an interessierten Schulen ablaufen.

Die bisherigen Erfahrungen

Beim ersten Anlauf im Sommersemester 2022 waren 107 Schulen mit 394 Klassen an Bord, rund 10.000 Jugendliche haben teilgenommen, so die Wiener Rechtsanwaltskammer. „Den Kindern die roten Linien des Strafrechts zu erklären und ihnen mögliche Folgen für sich selbst und ihre Eltern aufzuzeigen, schafft Bewusstsein und muss Kernaufgabe des Rechtsstaats sein“, so Univ.-Prof. Michael Enzinger, Präsident der RAK Wien, und der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer bei der gemeinsamen Präsentation des Neustarts der Initiative in der Mittelschule Enkplatz-2 in Wien-Simmering.

Über 100 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer standen 2022 für das Projekt zur Verfügung. Am vereinbarten Tag kommt die Rechtsanwältin, der Rechtsanwalt für jeweils eine Schulstunde in die Klasse und erläutert anhand einer pädagogisch abgestimmten Präsentation mit den Schülerinnen und Schülern das Thema. Von Grundlagen wie „strafbaren Handlungen“ über die Art von Strafen, das Jugendstrafrecht bis hin zu Hass im Netz, Cybermobbing und dessen Folgen wie üble Nachrede oder unbefugte Bildaufnahmen sind viele relevante Rechtsbereiche abgedeckt.

Kerstin König, Rechtsanwältin und Vortragende 2022 aus dem Klassenzimmer: „Gerade im Alter von 14 Jahren, wenn die Strafmündigkeit beginnt, empfinden es viele noch als Spaß, wo anderen bereits Schaden zugefügt wird. Dass so manche Handlung dabei auch schon strafbar ist, sehen viele Schülerinnen und Schüler, aber leider auch einige Eltern nicht.“

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