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Deutschland: Schutz auch für anonyme Hinweisgeber?

©ejn

Berlin. Deutschland gehört zu den letzten EU-Ländern, die die EU-Whistleblower-Richtlinie noch nicht umgesetzt haben. Compliance Tools-Anbieter EQS rät zu Großzügigkeit.

Die Frist zur Umsetzung des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes ist am 17. Dezember 2021, also vor fast zweieinhalb Jahren, abgelaufen: Deutschland gehört damit zu den letzten EU-Ländern, die die EU-Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben – und wurde deswegen von der EU-Kommission mit Sanktionen von mind. 17 Mio Euro belegt.

Ein Streitpunkt im Gesetzesverfahren ist immer noch die Pflicht zur Anonymität. Heute abend tagt dazu der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der die letzten Stolpersteine auf dem Weg zur Gesetzwerdung aus dem Weg räumen soll. Der Compliance Tools-Anbieter EQS Group empfiehlt in einer Aussendung, gerade in Sachen Anonymität großzügig vorzugehen: Es gibt demnach gute Gründe, die Identität der meldenden Personen zu schützen, d.h. die Anonymität zu wahren.

Seit zweieinhalb Jahren in der Pflicht

In der Praxis habe sich gezeigt, dass von Meldekanälen, die anonyme Hinweise ermöglichen, alle Seiten profitieren, was auch der „Whistleblowing Report 2021“ belege. Die internationale Studie der Fachhochschule Graubünden, die auch in den Gesetzesentwürfen mehrfach als Quelle genannt wurde, zeige eindrucksvoll, dass der Wegfall der Anonymität das Risiko erhöht, dass wichtige Meldungen über Missstände die Unternehmen nicht oder deutlich verspätet erreichen.

Denn gerade bei der ersten Meldung ist die Hemmschwelle sehr hoch. Es überrascht daher nicht, dass bei Unternehmen, die anonymes Melden gestatten, rund die Hälfte der Erstmeldungen ohne Angaben zur Identität eingereicht werden (was so übrigens auch in Österreich meist der Fall ist, Anm.d.Red.).

Nur jede 10. Meldung ist falsch

Neben den Kosten für digitale Tools wird vor allem der vermeintliche Schutz vor missbräuchlichem Verhalten, Stichwort Denunziantentum, als Grund gegen anonyme Meldekanäle angeführt. Aber auch hier zeige der „Whistleblowing Report 2021“, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Nur rund 10% der eingegangenen Meldungen stuften deutsche Firmen als missbräuchlich ein. Rund die Hälfte der Meldungen wies auf einen Compliance-relevanten Missstand hin. Die übrigen 40% waren zwar aus Compliance-Sicht nicht relevant, wiesen aber auf andere interne Probleme hin.

Die Anzahl der falschen Anschuldigungen und Verdächtigungen – hierbei handelt es sich bei Vorsatz übrigens um einen Straftatbestand – war laut der Studie unabhängig davon, ob Unternehmen anonyme Meldekanäle anbieten oder nicht.

Eine grundsätzliche Ablehnung von Anonymität aus Sorge vor Denunziantentum könnte außerdem den Anschein erwecken, dass den Mitarbeiterenden in Deutschland grundsätzlich misstraut wird – obwohl missbräuchliche Meldungen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Heft des Handelns nicht aus der Hand geben

Hinweisgebende, die aus den unterschiedlichsten Gründen zumindest anfänglich anonym bleiben möchten, würden ohne entsprechende interne Kanäle gezwungen, externe Kanäle zu nutzen. Die Systeme der Aufsichtsbehörden auf Landes- oder Bundesebene, allen voran BaFin und Bundeskartellamt, bieten fast ausnahmslos Anonymitätsoptionen. Damit würden die Verantwortlichen in den Unternehmen jedoch das Heft des Handelns aus der Hand geben. Denn wenn die externen Untersuchungen erst einmal laufen, können sie nur noch reagieren. Soweit sollte man es auf keinen Fall kommen lassen. Unternehmen sollten deshalb schon aus Selbstschutz anonyme Meldekanäle anbieten und damit ein effizientes Frühwarnsystem etablieren, heißt es.

Und in Österreich?

Österreich hat die EU-Richtlinie vor einigen Monaten umgesetzt und einen Mittelweg eingeschlagen: Ob anonyme Meldungen behandelt werden, obliegt dem einzelnen Unternehmen. Auf Compliance-Themen spezialisierte Anwälte wie Martin Eckel (TaylorWessing Wien) empfehlen, solche Hinweise zu beachten.

Institutionen wie die Finanzmarktaufsicht FMA oder die Wettbewerbsbehörde (BWB), die schon lange vor dem Gesetz Hinweisgebersysteme im Einsatz hatten, setzen stark auf anonyme Hinweise – und geben den Whistleblowern mittels anonymer digitaler Briefkästen die Möglichkeit, zu kommunizieren (z.B. Details nachzuliefern), ohne seine Identität preisgeben zu müssen.

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