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Bildung & Uni, Business, Recht

Österreichs Gesundheitssystem als Vertragsdschungel

©ejn

Krank & Krisenhaft? Wie ist das österreichische Gesundheitssystem organisiert, finanziert und vertraglich geregelt? Ein neues Fachbuch beleuchtet die Verträge im Gesundheitswesen.

Das von dem Salzburger Rechtswissenschaftler Rudolf Mosler herausgegebene Buch „Ärztliches und nichtärztliches Vertragspartnerrecht“ beschreibt im Detail Organisation, Finanzierung und Vertragsgestaltung im Gesundheitswesen, heißt es beim Fachverlag Manz. Brisanz habe das Thema u.a. zusätzlich deshalb, weil sich momentan – aufgrund der aktuellen Verhandlungen zum Finanzausgleich – wieder eine Chance für Verbesserungen im Gesundheitssystem auftut, so eine Aussendung von der Paris Lodron Universität Salzburg. Als größte Schwäche werde in den Analysen einmal mehr die Zersplitterung der Zuständigkeiten für die Gesundheitsversorgung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern ersichtlich.

Die Grundzüge der Versorgung

Nahezu die gesamte österreichische Bevölkerung (99,9 Prozent) ist krankenversichert:

  • Wer zum Vertragsarzt oder zur Vertragsärztin geht, wird auf Kosten der jeweils zuständigen Krankenkasse behandelt.
  • Besuchen Versicherte einen Wahlarzt bzw. eine Wahlärztin, müssen sie die Leistungen selber bezahlen, 80 Prozent des Kassentarifs (nicht des Arzthonorars, das höher sein kann) werden ihnen aber rückerstattet.
  • Ein ähnliches System besteht bei den sonstigen Gesundheitsberufen wie Hebammen, Heilmasseuren, Ergo-, Physio- und Psychotherapeuten oder Logopäden.

Die Basis für dieses Modell sind Verträge mit der Sozialversicherung. Maßgebliche Bedeutung komme den kollektivvertragsähnlichen Gesamtverträgen zu, die zwischen den Interessensvertretungen der jeweiligen Berufsgruppe (zum Beispiel der Ärztekammer) und den Krankenversicherungsträgern abgeschlossen werden. Sie sind für die Vertragsverhältnisse mit den einzelnen Ärzten und sonstigen Gesundheitsdienstleistern verbindlich. Besonderheiten gibt es bei den Ambulatorien und Spitalsambulanzen.

Dieses „Vertragspartnerrecht“ werde in dem Sammelband „Ärztliches und nichtärztliches Vertragspartnerrecht“ auf 700 Seiten detailliert analysiert. „Der Bogen wird gespannt von der Organisation und Steuerung des Gesundheitswesens über den Inhalt der Gesamtverträge wie zum Beispiel dem Stellenplan, der Auswahl der Vertragsärzte oder den Honoraren bis zur Rechtslage bei den Wahl-Behandlern“, so Rudolf Mosler, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Paris Lodron Universität Salzburg. Ausführlich diskutiert werden auch Themen wie Digitalisierung, Datenschutz, Qualitätssicherung, Haftung bei Fehlbehandlungen und Verfahren bei Streitigkeiten.

Was ist mit der Primärversorgung?

Gerade wieder Gegenstand der gesundheitspolitischen Diskussion ist zum Beispiel die Primärversorgung, die 2017 eingeführt wurde. „Primärversorgungseinrichtungen sollen als Erstanlaufstelle im Gesundheitssystem etabliert werden und die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten/Ärztinnen sowie mit den anderen Gesundheitsleistungserbringern verbessern. Eine wichtige Rolle spielt dabei, die Krankenanstalten zu entlasten. Dass es mit den Primärversorgungseinheiten so schleppend vorangeht, liegt an den vielen Akteuren im extrem zersplitterten Gesundheitssystem“, so Mosler.

Da derzeit in Österreich die Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich für die kommenden fünf Jahre laufen, bei denen über die Verteilung der Steuereinahmen und die vielfältigen Zahlungsströme zwischen den Gebietskörperschaften entschieden wird, tut sich im Gesundheitssystem eine Chance auf Reformen auf, heißt es. „Die zweifellos vorhandenen Fehlsteuerungen wie die hohe Hospitalisierungsrate und die Fragmentierung im Gesundheitswesen aufgrund der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern, die zu den auch im EU-Vergleich hohen Gesundheitsausgaben beitragen, aber auch Qualitäts- und Schnittstellenprobleme oder extreme Einkommensunterschiede bei den Leistungserbringern – besonders zwischen den ärztlichen Fächern – sind lange bekannt und werden immer wieder etwa vom Rechnungshof kritisiert“, sagt Mosler.

Das Buch soll auch die Ursachen für die Schwächen des österreichischen Gesundheitssystems aufzeigen und Lösungen auf der Basis des geltenden Rechts vorschlagen. Bei vielen Fragen aber bedürfe es einer Rechtsänderung, die von der Politik durchgesetzt werden müsse, betont Mosler.

Die Beitragenden

Das Buch ist aus einem Forschungsprojekt entstanden, bei dem die Themen in zwölf Workshops mit Fachkollegen und Praktikern der Sozialversicherung diskutiert wurden. Neben dem Herausgeber Rudolf Mosler sind Elias Felten, Konrad Grillberger, Birgit Schrattbauer, Johannes Warter (alle Universität Salzburg) und Susanne Auer-Mayer (WU Wien) als Autoren bzw. Autorinnen vertreten.

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