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BMD Akademie: Hinweisgebersysteme sollen Firmen helfen, nicht quälen

Roland Beranek ©BMD / Gabor Boto

Wien. Der erste Kurs für „Whistleblower Officer“ der BMD Akademie zeigt auf, wie Firmen selbst Hinweisgebersysteme aufsetzen: Das kann Vorteile haben, denn Whistleblower haben die Wahl.

Der erste Kurs-Event Zertifizierter Whistleblower Officer der BMD Akademie ging nun in Wien über die Bühne: Hintergrund ist das Hinweisgeberinnenschutzgesetz (Whistleblower Richtlinie), die für Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue gesetzliche Vorgaben bringt.

Wie das funktioniert, was umgesetzt werden muss und vor allem, was bei einem „Missbrauch“ oder „Hinweis“ unbedingt notwendig ist, wollen dabei die beiden Vortragenden Gabriele Bolek-Fügl (Founder Compliance 2b GmbH) und Martina Leitgeb (Geschäftsführerin Compliance 2b GmbH) in eineinhalb Kurstagen aufzeigen.

Selbst Ordnung schaffen

Zielgruppe der neuen BMD Akademie-Kurse sind Berater, Compliance-Verantwortliche und andere Interessierte. Beim ersten Kurstag waren Repräsentanten von Familienholdings ebenso vertreten wie Geschäftsführende von Sozial-/Bildungsinstitutionen und mittelständische Unternehmer. Sie alle einte ein gemeinsamer Wunsch, der bei der Frage nach der Motivation dann auch klar zutage trat: „Wie habe ich möglichst wenig Aufwand damit“, kam in der einen oder anderen Form immer wieder.

Tipps für eine möglichst effiziente Umsetzung gehörten tatsächlich zum Kursinhalt, die beiden Compliance 2b-Chefinnen machten aber auch auf ein weitverbreitetes Missverständnis aufmerksam: Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist demnach nicht bloß mit Aufwand verbunden, sondern kann für das Unternehmen viel bringen – manchmal sogar finanziell.

Gesetzlich geschützt, betonen Bolek-Fügl und Leitgeb, ist der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin nämlich auch dann, wenn er kein firmeneigenes Hinweisgebersystem verwendet, sondern ein externes System. Geht sein Hinweis aber über das hauseigene System ein, so kann das Unternehmen vielleicht noch rechtzeitig selbst Ordnung schaffen und damit Strafen der Behörden oder öffentlichem Reputationsverlust zuvorkommen.

Wie oft Hinweise gegeben werden

Noch einen weiteren Effekt gibt es: Rund 50 Prozent der „Fraud“-Fälle in einem Unternehmen werden erst durch Hinweise aufgedeckt, weil interne Kontrollen den Griff des Mitarbeiters in die Kasse oft nicht aufdecken können. In solchen Fällen lohne es sich also unmittelbar finanziell, Hinweisgebern einen einfachen Weg zu geben, Tipps zu geben. Angst vor den sprichwörtlichen Vernaderern brauchen Firmen dagegen meist nicht zu haben, heißt es: Es gibt sie natürlich, aber laut Studien werden nur rund 10 Prozent der Hinweise in böser Absicht gegeben. In der Regel können Unternehmen mit einem Hinweis pro 100 Beschäftigten und Jahr rechnen, lautet eine Faustregel.

Der Kurs

Wichtig ist allerdings, im Umgang mit Hinweisen die Vorschriften genau zu beachten. Zum Kursinhalt zählten dementsprechend der Inhalt des österreichischen Hinweisgeberschutzgesetzes, die möglichen Arten von Meldekanälen, die Integration in die Firmen-Organisation und die korrekte Bearbeitung von Hinweisen inklusive Interviewtechniken. Der Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien, Datenschutz und Archivierung standen ebenfalls auf der Tagesordnung. A propos Repressalien: Bei kleinen Unternehmen ist oft für Kollegen relativ leicht ersichtlich, aus welcher Richtung ein Hinweis gekommen sein muss – auch wenn er anonym abgegeben wird. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die gesamte Bearbeitung von Hinweisen an externe Dienstleister auszulagern, was ebenfalls besprochen wurde.

Neben den Vorschriften für österreichische Unternehmen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Software für den Hinweisgeberkanal kennen und schließen auf Wunsch mit einer freiwilligen Prüfung zum „Zertifizierten Whistleblower Officer“ ab. Beim ersten Kurstag haben alle Teilnehmenden diesen Weg eingeschlagen und auch bestanden, so BMD Akademie-Chef Roland Beranek. Absolventen dieses und der weiteren Kurstermine dürfen Siegel und Zertifikat verwenden.

Weitere Meldungen:

  1. Tagung zum neuen Whistleblower-Gesetz im April in Wien
  2. Whistleblowing-Webinar von EQS und Schiefer am 21. Februar
  3. Um 82 Prozent mehr Whistleblower-Hinweise bei der FMA
  4. Ein Handbuch für Whistleblower und ihre Bändiger