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VKI startet Sammelaktion zu Kick-backs bei Banken

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Investments. Erhalten Banken für die Vermittlung von Finanzprodukten Provisionen, also „Kick-backs“, dann müssen sie diese den Kunden gegenüber offenlegen, so der VKI: Andernfalls seien sie zurückzuzahlen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet eine Sammelaktion zu unzulässigen Kick-back-Zahlungen bei Finanzprodukten. Betroffen sind laut den Angaben Kund*innen, die vor 2018 bei Bank Austria oder Erste Bank Fondsanlagen erworben haben.

Der Stein des Anstoßes

Für die Vermittlung von Finanzanlageprodukten erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von sogenannten Kick-back-Zahlungen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kund*innen gegenüber nicht offen, seien diese unzulässig und nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurückzuzahlen, heißt es in einer Aussendung der Verbraucherschützer.

Der VKI startet eine Sammelaktion für betroffene Kund*innen der Erste Bank sowie der Unicredit Bank Austria. Betroffen seien Konsument*innen, denen bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt vermittelt wurde. Der VKI beruft sich dabei auf OGH-Urteile und stellt fest, dass seiner Meinung nach erst 2018 eine „beobachtbare Verbesserung“ bei der Offenlegung der Kick-backs eingetreten sei. Daher sollen die Kreditinstitute im Rahmen der Sammelaktion die Provisionen zurückzahlen, so die Forderung.

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