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D.A.S.: Bauern sollen ihre Förderungen überprüfen lassen

Ingo Kaufmann © D.A.S. Rechtsschutz AG

Einspruch möglich. Subventionen und Förderungen sind für Landwirtschaftsbetriebe oft essenziell. Manchmal werden sie jedoch abgelehnt: Eine Überprüfung kann dann oft helfen, so Rechtsschutzversicherer D.A.S.

Jedes Jahr werden einige landwirtschaftliche Zuschüsse – ob Subvention oder Förderung – zurückgefordert oder die Förderanträge erst gar nicht bewilligt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung empfiehlt betroffenen Betrieben in einer Aussendung, diese Ablehnungen oder Rückforderungen nicht einfach zu akzeptieren, sondern von Experten überprüfen zu lassen. Oft erziele schon eine rechtlich korrekte Nachbesserung der Anträge ein positives Ergebnis. Bei ungerechtfertigten Rückforderungen von Förderungen kann eine Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof eingebracht werden.

„Kürzungen oder Streichungen nicht hinnehmen“

„Oft kommen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe mit rechtlichen Fragen und auch handfesten Rechtskonflikten in Berührung“, erklärt Ingo Kaufmann, Mitglied des D.A.S. Vorstands. „Die Landwirtschaft ist in Österreich ein Wirtschaftsfaktor, der mit großem Ressourceneinsatz verbunden ist. Für unser Land sind die Eigenversorgung mit heimischen Agrarprodukten, die naturverträgliche Produktion und die erforderliche Landschaftspflege wichtig.“

Daher ist der landwirtschaftliche Sektor mit zahlreichen flächen- und tierbezogenen Förderungen verknüpft. Die Bedingungen dafür sind jedoch streng und ziehen neben formalen Überprüfungen oft auch Kontrollen vor Ort nach sich, so Kaufmann weiter: „Wenn diese Bedingungen nicht ausreichend bekannt oder erfüllt sind, kann es zur Kürzung oder Streichung der Fördersumme kommen. Insbesondere bei einem bereits überwiesenen und reinvestierten Betrag kann das existenzbedrohend sein. In solchen Fällen setzen wir uns dafür ein, berechtigte Interessen erfolgreichen durchzusetzen.“

Die Konsequenzen bei Nichterfüllung

Unter die zahlreichen Förderbedingungen fallen auch grundlegende Vorschriften in Bezug auf Umwelt und Tierwohl. Verstöße können etwa fehlerhafte Abweichungen von Flächenangaben oder Tieranzahl sowie die Nichteinhaltung von Förderverpflichtungen, etwa die Nichteinhaltung des Düngeverbots darstellen, so D.A.S. Als Konsequenz kann es zur Kürzung der Fördersumme oder sogar zum Einbehalt der gesamten Prämie kommen. Wurde die Förderung schon ausbezahlt, kann diese auch per Bescheid zurückgefordert werden.

Was tun gegen ungerechtfertigte Rückforderung?

Im Fall einer ungerechtfertigten Rückforderung sollte die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden, um gegen den Bescheid vorzugehen. Als angemessenes Mittel zur Durchsetzung berechtigter Interessen kann beispielsweise eine Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden, heißt es.

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