Parlament. Österreich plant die Einführung einer Missbrauchskontrolle bei grenzüberschreitenden Umwandlungen und Spaltungen von Unternehmen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Mit einer Gesetzesvorlage zur Umsetzung einer im Jahr 2021 beschlossenen gesellschaftsrechtlichen EU-Richtlinie („Mobilitäts-Richtlinie“) soll für Kapitalgesellschaften ein Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen geschaffen werden, berichtet die Parlamentskorrespondenz aus dem Justizausschuss des Nationalrats. Außerdem ist eine Aktualisierung der geltenden Bestimmungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften vorgesehen.
Die Bestimmungen für alle drei Umgründungsarten sollen sich künftig in einem einheitlichen Bundesgesetz über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union („EU-Umgründungsgesetz“) finden. Das bisherige „EU-Verschmelzungsgesetz“ könne dann aufgehoben werden, so die Erläuterungen.
Die wichtigste Neuerung
Da sich das österreichische Umgründungsrecht prinzipiell bewährt habe, bestehe kein Anlass, es im Rahmen der Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie grundlegend zu verändern, heißt es in der Vorlage. Die bisherige Gesetzessystematik des österreichischen Umgründungsrechts soll daher nur soweit verändert werden, als dies zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich sei.
Eine wesentliche unionsrechtliche Neuerung stelle dabei etwa eine Missbrauchskontrolle dar, die künftig bei allen drei grenzüberschreitenden Umgründungsarten durch die zuständige Behörde des Wegzugsmitgliedstaats (in Österreich: durch das Firmenbuchgericht) durchzuführen sei.