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Aufsichtsräte müssen mehr ESG lernen, warnt BDO

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Countdown läuft. Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird Nachhaltigkeitsberichterstattung Pflicht. Christina Wieser von BDO sieht die Aufsichtsräte schon jetzt im Zugzwang.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 treten erweiterte Anforderungen an die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft, die mehr als 2.000 große Kapitalgesellschaften in Österreich betreffen: Die neue ESG-Publizität – die Abkürzung steht für Environment, Social, Governance (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) – ziehe weitreichende Konsequenzen für Unternehmensführung und Aufsichtsrat nach sich.

Neben erhöhten Publizitäts- und Prüfungsanforderungen lege die Regulatorik nämlich explizit verstärktes Augenmerk auf Rollen, Pflichten und Expertise von Geschäftsführung bzw. Vorstand und Aufsichtsrat, heißt es in einer Aussendung von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer BDO.

Es wird Zeit für mehr Arbeit

Erfahrungsgemäß komme auf Kapitalgesellschaften, die bislang noch nicht zur ESG-Berichterstattung verpflichtet waren, erheblicher Aufwand zu, so Christina Wieser, Senior Managerin bei BDO. So sind für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts vielfach Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung erforderlich, die bislang kaum erhoben und strukturiert wurden.

Die Sammlung und Aufbereitung der relevanten Daten sollten wie die Aktivierung unternehmensinterner ESG-Skills möglichst zeitnah erfolgen, rät BDO. In der Pflicht sind hier Geschäftsführung bzw. Vorstand. Nachhaltigkeit werde künftig Auswirkungen auf sämtliche Unternehmensbereiche haben: vom Reporting über die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Ziele in Vergütungsmodellen bis hin zur Transformation der Unternehmenskultur. „Es zeigt sich, dass ein klares Bekenntnis des Vorstands zu Nachhaltigkeit der entscheidende Faktor bei der erfolgreichen Transformation ist“, so Wieser.

Eine Aufgabe für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat sieht sich – in seiner Doppelrolle als Kontrollorgan und Sparringspartner bei der Strategieentwicklung – durch die skizzierten Neuerungen mit einem erhöhten Maß an Verantwortung konfrontiert, was Überwachungs- und Prüfpflichten betrifft. Zudem ist es künftig erforderlich, nachhaltigkeitsbezogene Zuständigkeiten im Gremium selbst zu definieren, was in der Praxis eine Erweiterung von ESG-Kompetenzen erfordert. „Der Schlüssel einer erfolgreichen Unternehmensaufsicht liegt gegenwärtig in einer engmaschigen Begleitung der nachhaltigen Transformation sowie der Schärfung des eigenen Nachhaltigkeitsprofils“, fasst Christina Wieser zusammen und rät dazu, „zeitnah ESG-Skills in Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen, insbesondere dem Prüfungsausschuss, aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln.“

Als Prüforgan hat der Aufsichtsrat den Nachhaltigkeitsbericht auf Plausibilität zu prüfen und kritisch zu hinterfragen. In den nächsten Jahren wird ESG die Aufsichtsratsarbeit wie kein anderes Thema prägen. Daher ist eine zeitnahe Vorbereitung sowie gegebenenfalls eine Vertiefung von Kompetenzen anzuraten.)

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