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Business, Finanz, Recht, Steuer

Startup-Paket mit neuer Rechtsform FlexKap im Anrollen

©ejn

Wien. Das Startup-Paket bringt steuerbegünstigte Mitarbeiterbeteiligungen, die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) und GmbH-Gründungen um 10.000 Euro.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) haben gemeinsam ein Maßnahmenpaket für den zuletzt bekanntlich eher an Finanzierungsmangel leidenden Startup-Standort Österreich präsentiert. Damit sollen unternehmerische Innovationen gefördert werden. Künftig werden die Möglichkeiten erweitert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen, die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ eingeführt und das GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 Euro abgesenkt.

Um diese Änderungen in die Wege zu leiten, wurde das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 gemeinsam mit dem Start-up-Förderungsgesetz in Begutachtung geschickt. Zudem ist eine Evaluierung des Gesetzes in fünf Jahren vorgesehen, heißt es dazu in einer Aussendung.

Die FlexKap

Seit 2011 wurden in Österreich mehr als 3.300 Jungunternehmen gegründet – das entspricht in etwa 25.000 Beschäftigten, heißt es. Für die spezifischen Bedürfnisse der Startups – also Technologie- und Private Equity-affine Gründungen – werde die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ geschaffen. Sie soll größere Freiheit zur individuellen Ausgestaltung und erweiterte Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung bieten, als sie das derzeit geltende GmbH-Recht enthalte.

Dabei werde sichergestellt, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Beschlüssen, die eine Änderung der Rechte der Unternehmenswert-Beteiligten im Nachhinein bewirken, ein Mitspracherecht garantiert ist. Ebenso werde gewährleistet, dass Arbeitnehmer*innen beim Bilanzgewinn nicht wirtschaftlich schlechter gestellt werden als die Gründer*innen selbst – deshalb werden sie grundsätzlich am Bilanzgewinn und Liquidationserlös im Ausmaß ihrer Kapitalbeteiligung beteiligt. Zugleich werde gewährleistet, dass diese Art der Unternehmensanteile einfach – also in Schriftform – übertragen werden können, die Zahl der notwendigen Notariatsakte sinkt dadurch. Zudem soll es möglich sein, FlexKaps bei Bedarf einfach und unbürokratisch in eine AG oder in einer GmbH umzuwandeln.

Auch die GmbH-Gründung wird finanziell erleichtert

Die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro stellt eine weitere Vereinfachung zur Unternehmensgründung dar. Damit einher gehe auch eine Absenkung der Mindestkörperschaftsteuer um über 70%. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt 5% des gesetzlichen Mindeststammkapitals.

Eine Herausforderung für Start-ups und junge Unternehmen ist die Liquidität, weshalb diese Jungunternehmen dringend benötigte, hochqualifizierte Arbeitnehmer statt in Geldform oft in Form von Unternehmensanteilen bezahlen möchten. Bisher mussten Start-ups dafür ihre Anteile zum Zeitpunkt der Abgabe bewerten, damit diese versteuert werden konnten. Das war kostenintensiv und aufwendig. Dieses Problem entfällt künftig, heißt es.

Die Steuervorteile

Außerdem mussten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei dem Erhalt eines Unternehmensanteils bisher Steuern bezahlen, obwohl kein Geld geflossen ist („Dry-Income“), aus dem die Steuerpflicht bezahlt werden konnte. Dieses Problem soll wegfallen. Eine Besteuerung erfolgt nicht wie bisher schon bei Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung, sondern es gibt einen Besteuerungsaufschub – in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, womit erst Steuern bezahlt werden müssen, wenn auch Geld fließt.

Durch die pauschale Besteuerung zu 75% mit dem festen Steuersatz von 27,5% werde dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere ein etwaiger Wertzuwachs der Unternehmenswertanteile Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt wird. Die übrigen 25% werden auf Basis des Einkommensteuertarifs besteuert.

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