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Business, Recht

Die neue FlexKap ist manchen nicht flexibel genug

©ejn

Wien. Die neue Gesellschaftsform FlexKap soll Startups helfen. Der „Senat der Wirtschaft“ fordert weitere Liberalisierungen – etwa was die Pflicht betrifft, Notare zu beauftragen.

Die Organisation „Senat der Wirschaft“ bezeichnet sich selbst als parteiunabhängige Unternehmensorganisation. In einer Aussendung begrüßt man den Regierungsentwurf von ÖVP und Grünen zur Einführung der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) sowie die Teil-Modernisierung des Gesellschaftsrechts als einen ersten Schritt. Positiv sei etwa die geplante Förderung der Mitarbeiterbeteiligung.

Doch es bestehe weiterhin dringender Handlungsbedarf, um die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu schaffen, heißt es weiter. Vorstandsvorsitzender Hans Harrer: „Klar ist aber auch, dass dieser Entwurf ein absolutes Minimum ist und viel Ausbaupotential hat. Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gesellschaftsgründung. Anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet.“

Zwar sei das Aufbrechen dieser „bisherigen notariellen Tabuzone“ als „Meilenstein und guter Anfang anzuerkennen“, so Harrer. Im Endeffekt zeige sich aber, dass „der Mut zu echten Reformen fehlt, da ständig die partikularen Interessen im Vordergrund stehen und diese von der Politik vorrangig bedient werden.“

Die Bastionen der Notare im Visier

Der Wiener Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der den Senat der Wirtschaft regelmäßig bei Gesetzesreformen vertrete, meldet sich auch beim Plan der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ (FlexKapG), einem Kernstück des Gesetzespakets, zu Wort. Es sei an der Zeit, „veraltete notarielle Formvorschriften im Gesellschaftsrecht abzuschaffen und den Gründungsprozess zu erleichtern. Dabei geht es um den historisch überholten Notariatsakt ebenso wie um notarielle Beurkundungen wie die Beglaubigung“, so Rastegar.

Das Gesellschaftsrecht müsse sich an den Bedürfnissen der modernen Wirtschaft orientieren, nicht an den Gewohnheiten der Justiz. Östereicherinnen und Österreicher können heutzutage am Handy das „Digitale Amt“ einsetzen und sich mit der Signatur ID Austria gegenüber Behörden und Gerichten sicher und eindeutig identifizieren. Nur gegenüber dem Firmenbuchgericht müssen sie „vorher eine teure notarielle Beglaubigung einholen“, so Rastegar. Der Senat der Wirtschaft fordert eine weitere Modernisierung des Gesellschaftsrechts, man werde sich im laufenden Begutachtungsverfahren entsprechend einbringen.

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