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Business, Finanz, Recht, Tools

Basiskonto um maximal 83,45 Euro boomt laut FMA

©ejn

Finanzbranche. Das sogenannte „Basiskonto“ soll dafür sorgen, dass alle sich eine Bankverbindung leisten können: Die Zahl der Kunden hat laut Finanzaufsicht zuletzt stark zugenommen.

Alle Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union (EU) haben auf Grund einer EU-Regelung das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Die Überlegung dahinter ist einfach: Der Großteil aller Zahlungen wird heute bargeldlos durchgeführt, daher ist ein Konto erforderlich, um am Leben teilnehmen zu können.

Die aktuelle Ausgabe der Informationsreihe „Reden wir über Geld“ der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Wien informiert über das „Basiskonto“ und weist auf die Unterschiede zu einem allgemeinen Konto hin.

Nur grundlegende Funktionen, dafür günstiger

Als grundlegende Funktionen eines Kontos gelten:

  • Einzahlung
  • Barabhebung innerhalb der EU
  • Lastschriften innerhalb der EU
  • Online-Zahlungen

Eine Überziehung des Basiskontos ist nicht möglich. Alle Banken, die grundsätzlich Girokonten für Verbraucher führen, sind verpflichtet ein Basiskonto anzubieten und Informationen dazu bereitzustellen, so die FMA in einer Aussendung. Die Kosten für ein Basiskonto dürfen in Österreich maximal € 83,45 betragen, für wirtschaftlich und sozial besonders bedürftige Personen € 41,73.

Im Ausland können Basiskonten teurer sein

Die österreichische Preisregelung für Basiskonten ist nicht für alle EU-Staaten typisch: In Deutschland beispielsweise dürfen Banken für ein Basiskonto laut Finanzaufsicht BaFin ein „angemessenes Entgelt“ verlangen. Und über Angemessenheit lässt sich bekanntlich gut streiten. So beklagten die deutschen Verbraucherorganisationen Ende des Vorjahres, dass die Kosten für ein dortiges Basiskonto bei manchen Banken die Schwelle von 300 Euro überstiegen haben.

Das Basiskonto ist ein Recht

Wichtigster Punkt beim Basiskonto aus Sicht des EU-Gesetzgebers: Eine Ablehnung ist nur in wenigen bestimmten Fällen möglich, etwa wenn bereits ein anderes funktionsfähiges Konto besteht oder die Bank bzw. deren Mitarbeitende von einer gerichtlich strafbaren Handlung der antragstellenden Person betroffen sind.

Das Recht auf ein „Basiskonto“ besteht seit September 2016 und ist im Verbraucherzahlungskontogesetz geregelt. Der FMA wurden seit Anfang 2017 rund 34.500 Basiskontoeröffnungen gemeldet, davon rund 11.000 – also ein Drittel – im vergangenen Jahr. Im Vergleich dazu wurden seit 2017 insgesamt 658 Anträge auf ein Basiskonto abgelehnt, 2022 waren es bloß 37.

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