Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Tools

Österreichs Hass-im-Netz-Gesetz im Visier des EuGH

©Gerichtshof der Europäischen Union

Einschätzung negativ. Das „Hass-im-Netz-Gesetz“ Österreichs ist EU-rechtswidrig, so der Generalanwalt des EuGH. Die Internetprovider der ISPA fordern nun eine Strategieänderung.

Gestern hat der Generalanwalt des EuGH die Anwendung des Kommunikationsplattformen-Gesetzes (KoPl-G) – besser bekannt als das Gesetz gegen Hass im Netz – auf Online-Plattformen für EU-rechtswidrig befunden. Die ISPA, Vereinigung der Internet-Unternehmen in Österreich, zeigt sich in einer Aussendung davon nicht überrascht: Man habe das Gestz schon bei seiner Verabschiedung als nationalen Alleingang kritisiert, der angesichts der europäischen Gesetzgebung ohnehin überflüssig sei. Nun sei zu erwarten, dass der EuGH sich der Beurteilung des Generalanwalts anschließt (was das Europagericht nicht muss, aber häufig tut, Anm.d.Red.).

Das Problem ist das Herkunftslandprinzip

Der Grund für die negative Beurteilung ist, dass sich laut dem EU-rechtlichen Herkunftslandprinzip die Anforderungen an einen Online-Dienst grundsätzlich nur nach dem Recht jenes Staates richten, in dem der Anbieter seine Hauptniederlassung hat. Andernfalls müsste nämlich jedes Unternehmen 27 nationale Gesetze befolgen, wodurch der europäische Binnenmarkt erheblich beschränkt wäre.

Österreich habe gegen der Herkunftslandprinzip verstoßen, indem es mit dem KoPl-G Online-Plattformen auch mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat detailliert vorschreibt, wie sie mit illegalen Inhalten in Österreich umgehen müssen, so die ISPA. Der Position der österreichischen Regierung, wonach die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen von einer Ausnahmeregelung des Herkunftslandprinzips erfasst wären, erteilt der Generalanwalt eine Absage.

Aus für KoPl, mehr Tempo für DSA?

„Wir haben bereits 2020, als das Gesetz verhandelt wurde, darauf hingewiesen, dass die europarechtlichen Vorgaben hier nicht eingehalten werden“, sagt Generalsekretär Stefan Ebenberger: „Auch die EU-Kommission hat sich bereits damals äußerst kritisch gegenüber dem Vorhaben gezeigt. So wichtig Maßnahmen gegen Hass im Netz sind, war dieses Gesetz von vornherein überflüssig: Der Digital Services Act der EU reguliert genau diese Bereiche, wurde damals bereits intensiv verhandelt und wird derzeit bereits in Österreich umgesetzt.“

Österreich müsse im Kampf gegen Hass im Netz auf nationale Alleingänge verzichten, meint die ISPA: „Hier sind europäische Lösungen gefordert, um Unternehmen und Betroffenen Rechtssicherheit zu geben, effektive Umsetzung sicherzustellen und dabei die Chancen eines gemeinsamen Marktes nutzen zu können – ja sogar globaler Vorreiter zu sein“, so Ebenberger. Man begrüße die kritische Sicht des Generalanwalts und hoffe, dass sich die Bundesregierung nun auf die optimale Umsetzung des DSA konzentriert.

Weitere Meldungen:

  1. IONOS Group holt sich frisches Geld mit Gleiss Lutz
  2. ÖRAK-Webplattform soll Missstände in Justiz & Ämtern aufzeigen
  3. Datenschutzer jubeln über EuGH-Urteil gegen Kreditauskunftei
  4. Funke Medien kauft sich bei High Five ein mit Kanzlei E+H