Whistleblower & Co. Am 2. Juli startet das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz: Es verpflichtet 70.000 Unternehmen, sichere Meldekanäle einzurichten, so Anbieter EQS Group.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt wurde es nach langem Tauziehen und etlichen Verzögerungen amtlich: Deutschland bekommt ein Hinweisgeberschutzgesetz und setzt damit die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) um. Das Gesetz betrifft insgesamt 70.000 deutsche Unternehmen, die einen vertraulichen Meldekanal einrichten müssen, so die EQS Group: Das sind einerseits Unternehmen ab 250 Beschäftigten, aber auch für öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.
Ebenso wie in Österreich hat man eine Schonfrist für kleinere Unternehmen eingeführt, die allerdings relativ knapp begrenzt ist: Deutsche Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben demnach noch bis Ende des Jahres (also sechs Monate) Zeit, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Deutschland Nachzügler bei Umsetzung
Die EQS Group AG, nach eigenen Angaben Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, begrüße, dass sich die deutsche Ampel-Regierung und Opposition auf einen Kompromiss verständigt haben, um Whistleblowern einen möglichst umfassenden Schutz zu bieten. Mit fast anderthalb Jahren Verspätung hatten zuletzt auch Österreich, Italien und Spanien nationale Hinweisgeberschutzgesetze verabschiedet. Nun folgt auch Deutschland, womit in Kürze EU-weit über 250.000 Unternehmen verpflichtet sein werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit Personen, die Meldungen über Missstände oder Gesetzesverstöße abgeben, vor Repressalien wie einer Kündigung geschützt sind.
Strengere Compliance-Anforderungen stehen ins Haus
„Wir haben lange darauf gewartet, umso mehr freuen wir uns, dass das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, das auch die Bearbeitung von anonymen Meldungen empfiehlt, jetzt endlich da ist. Whistleblower erfahren nun erstmals Rechtsschutz, wenn sie auf Vergehen wie Betrug, Korruption oder Belästigung am Arbeitsplatz aufmerksam machen“, so EQS Group-CEO Achim Weick. Er will die Verpflichtung der Unternehmen aber nicht als bloße regulatorische Belastung aufgefasst sehen: „Unternehmen profitieren, da sie Schwachstellen und Fehlverhalten früher erkennen und abstellen können, bevor diese an die Öffentlichkeit dringen“, so Weick in einer Aussendung.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schreite die Regulierung im Compliance-Bereich jedenfalls voran: Digitale Systeme seien Marktstandard, um die damit einhergehenden Herausforderungen effizient und effektiv zu meistern, heißt es bei der EQS Group, die selbst dafür das „EQS Compliance Cockpit“ anbietet (es sind noch etliche weitere Anbieter mit Tools am Markt). Dieses decke als integrierte Plattformlösung die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes ab und biete zusätzlich eine dezidierte LkSG-Lösung, mit der die neuen Sorgfalts- und Transparenzpflichten ebenso gemanagt werden können wie die Risiken und Präventionsmaßnahmen, so Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group AG.
Als digitale Hinweisgebersysteme biete man mit EQS Integrity Line und BKMS System spezialisierte Tools, die beispielsweise für internationale Konzerne in mehreren Sprachen gleichzeitig aufgesetzt werden können – so wie der Gesetzgeber das vorsehe. Damit sei es auch möglich, wichtige Kriterien wie die verpflichtende Empfangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und die Rückmeldung über potenziell herbeigeführte Maßnahmen an die Hinweisgebenden innerhalb von drei Monaten umzusetzen.