Tierschutz & Recht. In immer mehr Bundesländern dürfen geschützte Tierarten wie der Wolf per „Entnahme-Verordnung“ getötet werden. Ökobüro und WFF gehen dagegen als „europarechtswidrig“ vor.
Das Ökobüro ist eine Interessenvertretung der Umweltorganisationen in Österreich und vor allem umweltrechtlich aktiv. Die sogenannten „Entnahme-Verordnungen“ untergraben die Rechte von Umweltorganisationen, heißt es in einer öffentlichen Stellungnahme des Ökobüros auf dessen Website. Nun habe man mehrere Stellungnahmen verschickt, um diese „europarechtswidrigen Verordnungen“ zu bekämpfen, heißt es dort.
Schon sieben Bundesländer erlauben Jagd auf den Wolf
Immer öfter dürfen unionsrechtlich streng geschützte Tierarten pauschal auf Grundlage einer Verordnung getötet werden, so das Ökobüro. Das betreffe etwa den Wolf, der mittlerweile in sämtlichen Bundesländern (außer Vorarlberg und Wien) auf Basis einer entsprechenden Entnahme-Verordnung gejagt und erlegt werden dürfe.
Salzburg habe zuletzt ebenfalls angekündigt, eine derartige Verordnung zu erlassen, in Kärnten gab es bereits vier Abschüsse auf Basis der Kärntner Wolfsverordnung. Auch betreffend den Biber und den Fischotter seien in den meisten Bundesländern Entnahme-Verordnungen in Kraft, welche die Tötung eines gewissen Kontingents erlauben.
Problematisch sei insbesondere, dass anerkannte Umweltorganisationen gegen diese europarechtswidrigen Verordnungen nach innerstaatlichem Recht keine Rechtsschutzmöglichkeit haben (Art 9 Aarhus Konvention), so das Ökobüro. Generell sei eine Verordnung nach den Vorgaben des Unionsrechts nicht der geeignete Weg zur Regelung der Entnahme, es sei immer das vorgesehene Ermittlungsverfahren und eine Einzelfallprüfung erforderlich.
„Ersatzlos zurückziehen“
Gemeinsam mit dem WWF Österreich habe Ökobüro nun eine Reihe von Stellungnahmen zu den einzelnen Verordnungen an die Behörden geschickt. So wird etwa die „Oö Wolfsmanagementverordnung“ (s. Website) auf 10 Seiten aus Sicht der Umweltschützer kritisiert. Die Unterzeichner fordern, „den Verordnungsentwurf ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Wolfmanagement fortzusetzen“, wie es heißt.