Förderdschungel. Die Regierung versprach eine „Licht ins Dunkel“-Sonderzuwendung von 14,4 Mio. Euro, schuf aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage dafür: Anders herum wäre richtig gewesen, zürnt die Opposition.
Der Verein „Licht ins Dunkel“ ist 50 Jahre alt – und wird daher heuer ein Sonderbudget in Höhe von 14,4 Mio. € erhalten. Die Regierung hat nämlich versprochen, die zwischen 18. November und 24. Dezember 2022 eingelangten bzw. zugesagten Spenden an „Licht ins Dunkel“ zu verdoppeln. Und diese Woche haben die Regierungsparteien im Parlament auch die nötige gesetzliche Grundlage beschlossen – denn sonst wäre die im Herbst getätigte Zusage nicht einlösbar gewesen. Die Opposition kritisiert dies nun als Geldspritze ohne rechtliche Grundlage: Zuerst hätte eine solche etabliert gehört, dann erst die Mittel zugesagt werden sollen, heißt es.
Die Aufgabe
Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens wird der Verein „Licht ins Dunkel“ heuer jedenfalls ein Sonderbudget erhalten, berichtet die Parlamentskorrespondenz: 14.431.349,32 € sollen laut dem Gesetzesantrag heuer überwiesen werden. Tolle, inklusive Projekte werden finanziert, warb Heike Grebien (Grüne) um Zustimmung der anderen Parteien. Ziel sei die Anschubfinanzierung von neuen sowie bestehenden Projekten für den Zeitraum von drei Jahren, betonte die Abgeordnete und begrüßte die angekündigte Neuausrichtung des Formats von „Licht ins Dunkel“.
Obwohl die Tätigkeit von „Licht ins Dunkel“ von Seiten der SPÖ befürwortet wurde, kritisierte Kai Jan Krainer (SPÖ) das Vorhaben von ÖVP und Grünen. Es gelte stattdessen, wichtige Themen für Menschen mit Behinderung rechtlich zu regeln, forderte Krainer einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Inklusion. Rechtliche Klarstellungen bedürfe es insbesondere im Bereich Bildung, unterstrich er.
Nur für Menschen mit Behinderungen
„Licht ins Dunkel“ fördert Projekte, die gesellschaftliche Teilhabe zum Ziel haben, hielt Kira Grünberg (ÖVP) entgegen. Die zur Verfügung gestellten Mittel dürften ausschließlich für Projekte für Menschen mit Behinderung und sozialer Benachteiligung eingesetzt werden. Kritik äußerte Grünberg an der Namensgebung „Licht ins Dunkel“. „Stehen Menschen mit Behinderung im Dunkeln und brauchen sie ein Licht?“, hinterfragte sie. Grünberg wollte Bewusstsein für sprachliche Barrieren schaffen und rief zu Sensibilität in Sprache und Wortwahl auf.
Ohne rechtliche Basis medial angekündigt?
Zu Helfen sei besonders wichtig, betonte Maximilian Linder (FPÖ), pochte aber darauf, gesetzliche Richtlinien einzuhalten. „Licht ins Dunkel“ sei ein wichtiger Verein, jedoch dürfe die Bundesregierung nur budgetierte Mittel ausgeben, kritisierte er die medial wirksame Ankündigung der Verdoppelung des Budgets mangels rechtlicher Basis.
Die Intention hinter der Verdoppelung der Spenden sei gut, unterstrich Karin Doppelbauer (NEOS). Kritisch sah sie jedoch, ähnlich wie die FPÖ, die Ankündigung, Spenden mit Steuergeldern zu verdoppeln. „Der Job der Bundesregierung ist ein anderer“, trat sie für das Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung ein.