Wien. Sky Österreich darf personenbezogene Daten über seine Kunden nicht mit der Österreichischen Post abgleichen: Der OGH hat das nach einer VKI-Klage untersagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Sky Österreich Fernsehen GmbH im Auftrag des Sozialministeriums geklagt, nachdem diese ihren Kund*innen angekündigt hatte, personenbezogene Daten mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wertete die zugrunde liegende Vertragsbedingung von Sky für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Mai 2020 erhielten Kunden von Sky ein Schreiben, in dem sie darüber informiert wurden, dass Sky die Aktualität der Kundenadressdaten überprüft. Hierbei schrieb Sky: „Dazu geben wir deine Daten an die Österreichische Post zum Abgleich (aufgrund berechtigten Interesses, Art. 6 I f DSGVO). Sollte sich etwas geändert haben, werden deine Daten aktualisiert. Falls du mit dieser Überprüfung nicht einverstanden bist, hast du hier die Möglichkeit, bis 20.5.2020 zu widersprechen.“ Eine eigene Einwilligung der Kund*innen für die Datenweitergabe an die Post wurde nicht eingeholt. Stattdessen hätten die Kund*innen der Weitergabe der Daten aktiv widersprechen müssen.
Mangelnde Transparenz als Problem
Der OGH wertete dieses Vorgehen als gesetzwidrig. Es bleibe im Dunkeln, welche Daten tatsächlich an die Post zum Abgleich gegeben werden. Hinzu kommt, dass Durchschnittsverbraucher auch durch den Verweis auf das „berechtigte Interesse“ keine Klarheit über ihre Rechte und Pflichten gewinnen können. Die Klausel ist intransparent und somit unzulässig, so der OGH. Zwei weitere Datenschutzklauseln, die u.a. die Weitergabe von Nutzungsdaten an Dritte wie IPTV-Anbieter betrafen, wurden ebenfalls für intransparent erklärt, so der VKI.