Wien. Adaptierungen im Jugendgerichtsgesetz hat ein neuer Entwurf zum Inhalt, der jetzt den Justizausschuss des Nationalrats erreicht hat.
ÖVP und Grüne wollen mit Änderungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) punktuell Regelungen nachschärfen, die 2022 durch das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz vorgenommen wurden, aber erst mit 1. September 2023 in Kraft treten werden.
Was geplant ist
So sollen bei Langzeitunterbringungen von über zehn Jahren in Zukunft – anstatt der Höchstgrenze von 15 Jahren für die strafrechtliche Unterbringung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen einer Jugendstraftat – verpflichtende Fallkonferenzen stattfinden, um Untergebrachte bestmöglich auf eine bedingte Entlassung vorzubereiten.
Eine solche Fallkonferenz soll zumindest alle drei Jahre stattfinden, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Die Unterbringung eines gefährlichen terroristischen Straftäters oder Straftäterin in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter*innen wegen einer Jugendstraftat soll entsprechend der Bestimmung im StGB mit zehn Jahren befristet werden, sodass eine eigene Regelung im JGG entfallen soll.
In den Bestimmungen über das Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum sollen laut Erläuterungen außerdem Redaktionsversehen beseitigt werden.
Mehr Sachverständige dürfen mitsprechen
Klargestellt werden soll unter anderem weiters, dass auch im Hauptverfahren die Möglichkeit besteht, anstelle eines kinder- und jugendpsychiatrischen Sachverständigen ersatzweise auch einen Sachverständigen der klinischen Psychologie des Kindes- und Jugendalters beizuziehen.