Finanz-Anwälte. Freshfields berät die Ukraine bei einem Wiederaufbau-Fonds. Und um Startups geht es bei einem Fonds-Auftrag der österreichischen Förderbank aws an Binder Grösswang.
Freshfields berät die Ukraine pro bono bei der Einrichtung des „Ukraine Development Fund“: Die Wirtschaftskanzlei hat laut eigenen Angaben eine Absichtserklärung unterzeichnet, um das ukrainische Wirtschaftsministerium bei der Errichtung eines neuen Entwicklungsfonds zu betreuen. Der Fonds soll öffentliches wie privates Kapital für den künftigen Wiederaufbau des Landes und seiner Infrastruktur, Energiebranche, Wirtschaft und Landwirtschaft sammeln. Auch Finanzmulti Blackrock werde dabei beratend tätig sein.
Freshfields werde das Ministerium auch dabei unterstützen, ein investorenfreundliches Rechtsumfeld zu schaffen, heißt es in einer Aussendung. Die Leitung des Freshfields-Teams für das Projekt liegt bei Partner Seb Lawson (Corporate), der bereits in der Ukraine aktiv ist, u.a. im Rahmen eines „Secondments“ beim NGO Safe Ukraine 2030.
Förderbank aws will mehr Geld für Startups
Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang berät die staatliche österreichische Förderbank aws bei der Einrichtung eines neuen Fonds: Der neue aws Gründungsfonds II baue auf dem Erfolg des aws Gründerfonds I auf und starte seine Investmentphase mit einem Kapital von 72 Mio. Euro.
Die aws hat seit 2013 gemeinsam mit weiteren Co-Investoren durch den aws Gründerfonds I bereits insgesamt rund 500 Mio. Euro in Bewegung gebracht. „Der aws Gründungsfonds II ist ein wichtiger Schritt, um den Nachholbedarf im österreichischen Risikokapitalmarkt zu decken. Besonders im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind diese Investitionen entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Transformation Europas. Mit dem neuen Fonds können österreichische Start-ups Lösungen für die dringenden Probleme unserer Zeit finden und davon profitieren“, so Binder Grösswang-Partner Thomas Schirmer.
Der neue Venture-Capital-Fonds richte sich an Start-ups in der ersten Wachstumsphase, die sich auf innovative und nachhaltige Technologien spezialisieren. Er sei branchenüblich strukturiert und ermögliche offene oder stille Beteiligungen. Zudem stehe er Co-Investitionen offen. Das ursprüngliche Investitionsvolumen beträgt bis zu 1,5 Mio. Euro, mit der Möglichkeit einer Erhöhung auf bis zu 5 Mio. Euro bei Folgefinanzierungen.
Binder Grösswang beriet aws in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gründung des aws Gründungsfonds II als ihren zweiten Start-up- und Venture-Capital-Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co KG. Das Team unter der Leitung von Corporate / M&A Partner Thomas Schirmer umfasste Johannes Barbist (Partner, Regulatory), Stefan Frank (Partner, Bankrecht & Finanzierung), Simona Shpilsky (Rechtsanwältin, Corporate / M&A), und Christopher Marchel (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate / M&A).