Wien. Wirtschaftskanzlei Schönherr hat die Kräuterlikör-Marke Jägermeister vor dem Obersten Gerichtshof gegen einen jagdlustigen Konkurrenten verteidigt – eine Diskont-Eigenmarke, wie es heißt.
Konkret hat Schönherr nach eigenen Angaben für die Herstellerin des Kräuterlikörs Jägermeister zur Durchsetzung ihrer Rechte aus ihren bekannten Marken und aufgrund unlauterer Rufausbeutung eine EU-weite einstweilige Verfügung gegen die Produktnachahmung einer Diskont-Eigenmarke vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) erwirkt.
Alle Instanzen gegen den Hirschkopf
Die Gerichte bis hin zum OGH sahen die von einer Diskont-Eigenmarke genutzten Gestaltungselemente der Produktausstattung, also die Farbkombination und Frakturschrift auf orangener Banderole sowie die bildliche Darstellung eines Hirschkopfs als unzulässige Produktnachahmung an, heißt es weiter. Wesentliche Begründung war, dass das Nachahmungsprodukt in auffälliger Weise an die bekannten Marken und Gestaltungselemente von Jägermeister angelehnt sei und zu gedanklicher Verknüpfung sowie Rufausbeutung führe.
Statement und Team
„Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bestätigt einmal mehr, dass bekannte Marken und bekannte Produktausstattungen gegen Nachahmungen geschützt sind. Oft lässt sich dabei erkennen, dass über wichtige Ausstattungselemente eine Assoziation zum bekannten Produkt geweckt wird. Der OGH hat hier in seiner Begründung deutlich gemacht, dass sich dies nur schwer rechtfertigen lässt, auch nicht, wenn der Nachahmer seine ebenfalls bekannte Eigenmarke aufbringt“, so Schönherr IP Partner Christian Schumacher in einer Aussendung.
Das Schönherr-Team, das die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erwirkt hat, bestand aus Christian Schumacher (Partner) und Birgit Kapeller-Hirsch (Rechtsanwältin), beide spezialisiert im Marken-, Design- und Lauterkeitsrecht.