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1-Personen-Unternehmen bei E-Autos benachteiligt, so WK Wien

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Steuerzuckerl. Elektroautos sind bei Firmen wegen ihrer Steuervorteile beliebt. Doch Ein-Personen-Unternehmen können sie teils nicht nützen: Die WK Wien fordert Änderungen.

Von Jänner bis Mai 2023 wurden in Österreich 18.760 neue E-Fahrzeuge zugelassen. Das sind 7.000 Fahrzeuge mehr als im Vorjahr, was eine Steigerung von 69 Prozent bedeutet. „Eine mögliche Erklärung für diesen Zuwachs könnte die Steuererleichterung für die Privatnutzung von Elektro-Firmenfahrzeugen sein. Leider ist aber der überwiegende Großteil der Unternehmerschaft – nämlich die Einzelunternehmen –von dieser Regelung bislang ausgeschlossen. Wenn die Politik hier einlenkt, würde das den Absatz von E-Fahrzeugen sprunghaft erhöhen und einen wertvollen Beitrag zur Klimawende leisten“, so Martin Heimhilcher, Obmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien.

Die Vorteile sind beachtlich: So fällt der Sachbezug für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen auf null. Ein weiterer Steuervorteil ist, dass für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, für den Ladevorgang kein Sachbezug vorliegt. Allerdings gelten diese Steuervorteile bislang nur für Personen- oder Kapitalgesellschaften, also OG, KG, GmbH, AG, usw.

Ein-Personen-Unternehmen benachteiligt

Einzelunternehmen können diese Sachbezugsbefreiung für E-Autos dagegen nicht in Anspruch nehmen: Sie müssen die Privatfahrten versteuern, beklagt die Wirtschaftskammer Wien. In der Bundeshauptstadt seien von dieser Benachteiligung 70.703 Ein-Personen-Unternehmen (EPU) betroffen. Das sind 59 Prozent der Wiener Betriebe.

„Die Wirtschaftskammer Wien fordert eine Gleichstellung bei der steuerfreien Verwendung von E-Autos. Auch EPU und Einzelunternehmen sollen in den Genuss kommen“, betont Heimhilcher. Gerade in der von ihm betreuten Sparte Information und Consulting gebe es einen sehr hohen EPU-Anteil in den einzelnen Fachgruppen: 68 Prozent in der Werbung und Marktkommunikation, 61 Prozent in der UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie). An dritter Stelle liegt die Fachgruppe der Finanzdienstleister mit rund 60 Prozent.

„E-Mobilität hat Vorteile“

Grundsätzlich bietet es wirtschaftlich Vorteile, den firmeneigenen Fuhrpark von Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb umzustellen, trotz geringerer Reichweite, heißt es in einer Aussendung weiter. Auch längere Ladezeiten können demnach durch die Möglichkeit der Ladung am eigenen Standort den Betrieb in vielen Fällen einfacher und günstiger machen. Die Kammer bietet dazu einen Online-Ratgeber.

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