Rechtsrecherche. Fachverlag Manz geht mit KI-Tools in den Testbetrieb und will sich so als Pionier am deutschsprachigen Markt positionieren: Zwei Werkzeuge treten an, teils basierend auf GPT4.
Mit der innovativen Technologie will Manz erneut Maßstäbe in seiner fast 175-jährigen Firmengeschichte setzen und eine neue Ära der Rechtsrecherche für Rechtsanwender:innen einläuten, heißt es in einer Aussendung.
Zwei Prototypen im Einsatz
Seit zwei Wochen evaluieren Juristinnen und Juristen wie berichtet den ersten GPT-basierten Recherche-Prototypen, der ausschließlich juristische Verlagsinhalte umfasse. Ziel dieses Tests sei es, den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich zu prüfen und dessen Eignung für Kundinnen und Kunden zu bewerten.
In Kooperation mit externen Technologiepartnern habe Manz erfolgreich zwei verschiedene „Proofs-of-Concept“ entwickelt, um verschiedene technologische Ansätze miteinander vergleichen zu können. Beide Prototypen sind darauf spezialisiert, passende Textabschnitte aus den für den Test bereitgestellten Verlagspublikationen auszuwählen und daraus präzise inhaltliche Zusammenfassungen zu erstellen.
Deepset vs. HeadwAI
Der erste Prototyp wurde gemeinsam mit dem NLP-Spezialisten „Deepset“ (deepset.ai) aus Berlin im „RDB Genjus KI-Labor“ umgesetzt. Derzeit umfasse die Nutzergruppe für diesen Prototyp rund 450 Spezialist:innen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Neben dem inhaltlichen Test sind sie eingeladen, die Qualität der Antworten mittels Feedbackfunktion zu bewerten, heißt es weiter.
Parallel dazu wurde ein zweiter „Proof-of-Concept“ für Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Arbeitsrecht in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Startup „HeadwAI“ (headwai.org) konzipiert. Dieser Prototyp basiere auf dem leistungsstärkeren Sprachmodell „GPT4“ von OpenAI und ermögliche mehrteilige Dialoge. Dadurch können Anwender:innen vertiefende Präzisierungen und Klarstellungen vornehmen, heißt es.
Die textlichen Zusammenfassungen in beiden Prototypen enthalten Zitate und Verweise zu den Originaldokumenten in der RDB-Rechtsdatenbank. Durch die Verlinkung der Quellen-Zitate sei die Datenherkunft eindeutig nachvollziehbar.
Es gibt noch viel zu tun
„Die zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen von Tester:innen zu unseren Prototypen bestärken uns auf dem eingeschlagenen Weg für ein KI-gestütztes Recherche-Tool“, so Peter Guggenberger, Geschäftsführer von Manz. „Allerdings gibt es noch einige Herausforderungen zu meistern und noch ausreichend Potenzial für Verbesserungen, bevor wir das Tool im Echtbetrieb zur Verfügung stellen können. Auch das richtige ‚Prompting‘ (Formulieren von Fragen) ist eine Fähigkeit, die von vielen Anwender:innen erlernt werden muss, um die Recherche-Effizienz in ihrer Vollendung nutzen zu können.“
AI-Act, Datenschutz, Berufsrecht und mehr
Im Rahmen dieser Tests sollen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Rechtsbereich umfassend betrachtet werden. Die neue KI-Verordnung (AI-Act) der EU folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme verschiedenen Risikokategorien zugeordnet werden.
Prof. Wolfgang Zankl, stellvertretender Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien, untersuche in seiner Rolle als rechtswissenschaftlicher Leiter des Manz KI-Labors, ob die Prototypen als Hochrisikoanwendungen gemäß dem aktuellen Entwurf der KI-Verordnung einzustufen sind. Dadurch ergeben sich weitere Fragen bezüglich spezifischer Pflichten und Risiken für Anbieter generativer KI, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz.
Auch Datenschutz, Urheberrecht sowie berufs- und standesrechtliche Einschränkungen beim Einsatz von KI-Lösungen stehen im Fokus seiner Untersuchungen, so der Fachverlag. In den kommenden Wochen sollen die Ergebnisse der Tests ausgewertet werden, um das KI-Tool weiter zu optimieren und den Rechtsanwender:innen künftig ein hoch effizientes und zuverlässiges Werkzeug für ihre Recherchen zur Verfügung stellen zu können, wie es heißt.