Offener Brief. Die Präsident:innen aller vier Oberlandesgerichte fordern die Regierung auf, den vakanten Chefsessel des Bundesverwaltungsgerichts dringend zu besetzen – es sei „ein Fehler im System“.
Konkret sind das:
- die Präsidentin des OLG Wien, Mag.a Katharina Lehmayer
- der Präsident des OLG Graz, Mag. Michael Schwanda
- der Präsident des OLG Linz, Dr. Erich Dietachmair
- der Präsident des OLG Innsbruck, Dr. Wigbert Zimmermann
Die vier Gerichtspräsident:innen erwähnen in einem offenen Brief zunächst ein Schreiben vom 26. April 2023, in dem man die Regierung auf die Vakanz an der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen habe. „Sie haben unser Schreiben bis heute nicht beantwortet. Mittlerweile ist die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten seit mehr als sieben Monaten unbesetzt. Dies stellt unseres Erachtens – ebenso wie die offenbare Verknüpfung mit der Besetzung der Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde – einen groben Missstand in unserer Republik dar“, heißt es weiter.
„Ein Fehler im System“
Bleibe die Spitze eines Gerichts über einen längeren Zeitraum unbesetzt, stellt dies schon für sich allein genommen einen Fehler im System dar. Dieser Missstand wiege umso schwerer, wenn davon das Bundesverwaltungsgericht als größtes österreichisches Gericht und Kontrollinstanz der Bundesverwaltung betroffen ist. Es liege in der Verantwortung der Vollziehung, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um die an der Spitze der Gerichte tätigen Organe rechtzeitig zu bestellen. Parteipolitische Überlegungen seien dabei auszuklammern.
„Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Vizekanzler, wir sehen uns veranlasst, unserem Appell vom 26. April 2023 in Form dieses offenen Briefes Nachdruck zu verleihen: Wir ersuchen Sie und fordern Sie gleichzeitig auf, die Blockadehaltung aufzugeben und eine umgehende Entscheidung über die Besetzung der Funktion des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts in die Wege zu leiten“, so die vier Top-Vertreter der österreichischen Justiz in ihrem offenen Brief.