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Business, Recht, Tools

Eine „Welcome Party“ für den Hinweisgeberschutz

Marcus Sultzer ©EQS Group

Wien. Am 25. August tritt das österreichische Hinweisgeber:innenschutzgesetz in Kraft: Compliance Tools-Anbieter EQS Group plant dazu eine „HSchG – Welcome Party“.

Beschlossen wurde das österreichische Hinweisgeber:innenschutzgesetz bekanntlich nach langen Verzögerungen im Februar 2023, ab 25. August zeigt es Wirkung: Zu diesem Datum müssen größere Unternehmen und Institutionen den Anforderungen in Sachen Meldestellen Rechnung tragen. Ab 17. Dezember sind dann auch Unternehmen unter 250 Beschäftigten in der Pflicht.

Bei einer „HSchG – Welcome Party“ am 24.8.2023 (also am Vortag) will die EQS Group das Thema beleuchten. Geplant sind Fachvorträge sowie Gelegenheit zum Networking, so Mirco Schmidt, Country Manager Austria bei der EQS Group.

Whistleblower in der Unternehmenspraxis

Die großen europäischen Unternehmen verfügen in der Regel schon lange über Hinweisgebersysteme. Den Umgang und die Erfahrungen damit sollte im Frühjahr eine Umfrage der EQS Group erfassen. Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen ermöglicht es demnach Hinweisgebenden, Missstände oder Gesetzesverstöße über digitale Systeme anonym zu melden. 85 % der Befragten gewährleisten mit ihren Organisationen, dass Hinweise auf illegales oder unethisches Verhalten anonym abgegeben werden können. Whistleblower können somit, dank der Verschlüsselung der Daten, nicht identifiziert werden, wenn sie mit dem Unternehmen kommunizieren, heißt es. Von den Organisationen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden bieten, wie die Whistleblowing-Umfrage 2023 zeige, sogar 92 % anonyme Meldeoptionen.

Die Systeme werden in der Praxis zwar durchgängig verwendet, aber dabei nicht mit (Falsch-)Meldungen überflutet, heißt es weiter: Mehr als die Hälfte der Unternehmen mit einem Hinweisgebersystem erhielten im Jahr 2022 mindestens eine Meldung, aber lediglich bei 25 % waren es 10 oder mehr Meldungen. Mehr als 70 % der Unternehmen bieten übrigens nicht nur der eigenen Belegschaft, sondern auch externen Stakeholdern wie Lieferanten, Kunden und Partnern Zugang zu ihren Meldekanälen.

Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group AG: „Die Umfrage unterstreicht noch einmal deutlich, dass die Unternehmen im letzten Jahr bei der Einführung von Hinweisgebersystemen einen großen Schritt vorangekommen sind – und dabei vor allem auf digitale Lösungen setzen, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und anonyme Kommunikation erfüllen. Positiv ist ebenfalls, dass die Mehrheit der Organisationen ihre Kanäle nun auch externen Partnern zur Verfügung stellt, was hinsichtlich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in Zukunft immer wichtiger sein wird.“

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