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Kommentar: Das Whistleblower-Gesetz in der Praxis

HinweisgeberInnenschutzgesetz ©Linde

Buch. Das Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) ist in Kraft: Ein neuer Kurzkommentar widmet sich den Regeln in der Praxis.

Mit dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie in das nationale Recht implementiert. Es verpflichtet Unternehmen, interne Meldekanäle einzurichten, die es Hinweisgeber:innen ermöglichen, Rechtsverletzungen vertraulich zu melden. Außerdem regelt das Gesetz einen besonderen Schutz hinweisgebender Personen, heißt es beim Linde Verlag.

Der Inhalt

Der neue Kurzkommentar soll die Bestimmungen des HSchG samt Erläuterungen des Gesetzgebers beleuchten, mit Blick auf die Umsetzung in der Praxis. Zielgruppe sind Unternehmensjurist:innen, HR-Manager, Anwälte, aber auch Angehörige der Justiz. Behandelt werden laut den Angaben u.a.:

  • Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
  • Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems samt Fristen zur Umsetzung
  • Vertraulichkeit und Schutz der Identität von Hinweisgebern
  • Datenschutz und Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • Behandlung von Hinweisen und Folgemaßnahmen
  • Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen
  • Haftungsbestimmungen und Beweislastregeln
  • Externe Hinweisgebung und Veröffentlichung von Hinweisen
  • Strafbestimmungen

Das Autorenteam besteht aus Georg Kudrna, Sonja Karpf, Katharina Kitzberger und Elias Schönborn (letzterer bei Dorda Rechtsanwälte).

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