Wien. Österreichs Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wollen ein grüneres Alter: Ihre Kammer KSW berücksichtigt ab sofort ESG-Kriterien in der Pensionsvorsorge.
Immer mehr Menschen möchten, dass ihre Veranlagung auch Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt, darauf deuten jedenfalls die wachsenden Anteile von Investmentmöglichkeiten nach ESG-Kriterien hin. Diesem Wunsch will auch die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) für ihre eigenen Mitglieder nachkommen: Seit Anfang Juli berücksichtigt die KSW neben Rendite, Risiko und Liquidität nun auch Nachhaltigkeitskriterien in ihrer Pensionsvorsorge, heißt es in einer Aussendung.
Varianten für die Mitglieder
„Wir freuen uns, dass unser Anliegen jetzt umgesetzt wird, in unseren Varianten KSW-Classic, KSW-ausgewogen und KSW-dynamisch nun auch ESG-Kriterien zu berücksichtigen, also Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Sie berücksichtigen dabei Themen, die viele in diesem Zusammenhang für wichtig halten – wie zum Beispiel Investitionen in kontroverse Waffen, Rüstung oder fossile Energie zu vermeiden. In den investierten Unternehmen wird weiters auf die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten und gute Unternehmensführung geachtet“, so KSW-Präsident Herbert Houf.
Neben diesen und anderen Kriterien für Einzeltitel gelten auch für die Veranlagung in Subfonds mit Beginn des dritten Quartals 2023 neue Vorgaben: Auch Fonds, in welche die Manager:innen investieren, sollen explizit Nachhaltigkeitsmerkmale aufweisen, heißt es. Die EU-Offenlegungsverordnung habe dafür Transparenzvorgaben geschaffen, welche die Auswahl erleichtern. Die KSW-Fonds selbst wenden diesbezüglich den Artikel 8 der Verordnung an.
Die ESG-Kriterien gelten für alle in KSW-Fonds investierten Unternehmen, staatsnahen Emittenten und Fonds. Geringfügige Ausnahmen gelten nur dann, wenn dies im Interesse der Rendite zugunsten der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zwingend erforderlich ist, damit beispielsweise bestimmte Assetklassen oder Unternehmen nicht vollkommen ausgeschlossen werden müssen, so die Kammer.