Gesetzesanträge. Die Regierungsparteien wollen die Regeln für Verwertungsgesellschaften in Sachen ORF umbauen. Und die Opposition will tief gelegene Geothermie an den Bund übertragen.
Verwertungsgesellschaften sollen bei der Verteilung des eingenommenen Entgelts aus sogenannten Weitersendungen nach dem Urheberrecht künftig auch die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Übermittlung von Rundfunksendungen des ORF mitberücksichtigen können. Mit einem entsprechenden Antrag der Regierungsparteien ÖVP und Grüne soll so laut Erläuterungen die derzeitige Praxis der Verwertungsgesellschaften auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Das sogenannte „ORF-Privileg“ betreffend die Vergütung der Weitersendung wird von dieser Verteilungsregel jedoch nicht berührt, halten die Antragsteller:innen in diesem Zusammenhang fest. Die neue Bestimmung rechtfertige keine Erhöhung der Vergütung für die Weitersendung. Die ausschließlich die Verwertungsgesellschaften intern betreffende Verteilungsoption könne nicht zulasten Dritter, insbesondere der Lizenznehmer, gehen.
Erdwäre unterhalb von 300 m soll dem Bund gehören
Eine Gesetzesinitiative der Oppositionspartei SPÖ zielt darauf ab, geothermische Energie der Spekulation zu entziehen und im Interesse der Bevölkerung zu nutzen, wie es heißt. Die Sozialdemokrat:innen schlagen vor, im Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe Regelungen für eine bundeseigene geothermische Energie aufzunehmen. So soll sich etwa das Eigentumsrecht an Grund und Boden nicht auf diese Energie oder die Substanzen, aus denen sie gewonnen wird, erstrecken.
In den Anwendungsbereich des Gesetzes würde nach SPÖ-Vorstellungen auch das Suchen und Erforschen von Vorkommen bundeseigener geothermischer Energie sowie die Gewinnung und Speicherung dieser Energie (Erdwärme, Wärmegewinnung und -speicherung aus nicht trinkbaren Tiefengrundwässern) aufgenommen werden. Die Gewinnung oder Speicherung geothermischer Energie tiefer als 300 Meter unter der Erdoberfläche könne einen wichtigen Beitrag zur Reduktion fossiler Energie leisten, so die Antragsteller:innen. Das Allgemeininteresse würde rechtfertigen, diese als bundeseigene Energie zu nutzen. Für trinkbares Wasser und für die Nutzung der Energie, die in trinkbarem Wasser gebunden ist, soll dem Antrag zufolge jedoch das Wasserrecht zuständig bleiben.