Fast unbekannter Helfer. Seit 2022 ist Österreichs staatliche Ombudsstelle für Zahlungsprobleme aktiv: Erst 421 Personen riefen sie um Hilfe an. Ergebnis waren allerdings schon etliche Klagen gegen Banken.
421 Konsument:innen richteten sich zwischen 1. Jänner 2022 und 20. Juni 2023 an die neu eingerichtete Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im für Konsumentenschutz zuständigen Bundesministerium. Dieses mäßige Beschwerdeaufkommen führt das Ministerium in einem ersten diesbezüglichen Bericht – veröffentlicht von der Parlamentskorrespondenz – vor allem darauf zurück, dass Banken nicht zu einer Information ihrer Kund:innen über die neue Ombudseinrichtung verpflichtet sind.
Laut Bericht bestand bislang die Haupttätigkeit der Ombudsstelle darin, Zahlungserleichterungen bei Kreditraten zur erwirken beziehungsweise bei Streitfällen zwischen Banken und deren Kund:innen eine außergerichtliche Lösung zu finden. Allerdings hat die Ombudsstelle auch schon in etlichen Fällen die Gerichte gegen die Kreditinstitute angerufen.
Neue Ombudsstelle kooperiert mit VKI
Auf Betreiben des Nationalrats hin wurde 2022 die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im Sozialministerium eingerichtet, um Konsument:innen mit Zahlungsschwierigkeiten zu informieren und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Unternehmen hingegen sind von diesen Beratungen ausgeschlossen. Bereits überschuldete oder zahlungsunfähige Konsument:innen werden wiederum an die Schuldnerberatung weiterverwiesen.
Vermutet die Ombudsstelle im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten unfaire Geschäftspraktiken, kann sie den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit entsprechenden Maßnahmen wie Musterprozessen beauftragen. Damit sollen über einen Einzelfall hinausgehende Rechtsfragen geklärt werden. Enge Zusammenarbeit besteht laut Bericht außerdem mit weiteren Ombuds- und Schlichtungsstellen sowie mit den Arbeiterkammern; etwa 90% der bislang bei der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme eingelangten Anfragen und Beschwerden stammen von Konsument:innen, die von genannten Einrichtungen an die neue Anlaufstelle im BMGPSK weiterverwiesen wurden.
Was die Ombudsstelle tut
Als konkrete Zuständigkeiten der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme führt der Bericht Bankkredite, Kontoüberziehungen, Leasingfinanzierungen und Ratenzahlungsgeschäfte an, wobei die meisten Beschwerden bislang Hypothekar- und Immobilienkredite betrafen. Häufigste Ursachen für Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Krediten oder Kontoüberziehungen sind laut Bericht Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung.
Quantitative Angaben zu erfolgreichen Interventionen bei Banken fehlen im Bericht. Eine nachhaltige Problemlösung bei Zahlungsschwierigkeiten zeige sich nicht unmittelbar, heißt es in der Erklärung zum fehlenden Datenmaterial. Stundungen würden beispielsweise erst dann echte Erleichterung bringen, wenn sich die Einkommenssituation Betroffener bessere. Bei einer dauerhaften Senkung der Kreditrate wiederum verteuere sich der Kredit automatisch durch die Verlängerung der Laufzeit.
Mehrere Klagen
Nach Anfangsschwierigkeiten im Umgang mit der Ombudsstelle würden sich die meisten Banken mittlerweile kooperativ zeigen, wird im Bericht festgehalten. Dennoch sah man sich in sieben Fällen gezwungen, Abmahnungen beziehungsweise Verbandsklagen beim VKI in Auftrag zu geben sowie fünf Musterprozesse in Verbindung mit Beschwerden über Zahlungsprobleme.
Exemplarisch genannt wird das Verfahren gegen die durch eine große österreichische Bank eingeführte Zinsgleitklausel. Diese führe zu einer laufenden Steigerung des Zinswerts während der gesamten Laufzeit, sodass der Zins-Ausgangswert nie unterschritten werde, so die Kritik. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Ombudsstelle dafür aus, dass von Bankenseite nur noch Kredite beworben werden, deren Zinssatz zumindest für die ersten zehn Jahre fix bleibt.
Einem vom Ministerium vorgeschlagenen einheitlichen Verhaltenskodex auf freiwilliger Basis habe man seitens der Banken bislang nicht zugestimmt, wird im Bericht vermerkt. Dargelegt sind einzelne Punkte der angeregten Vereinbarung:
- So sollte eine Bank spätestens vierzehn Tage nach Eintritt eines Zahlungsverzugs die Konsument:innen kontaktieren und ihnen die Höhe des Zahlungsrückstands samt rechtlicher Konsequenzen mitteilen.
- Weiters sollten Banken aus Sicht der Ombudsstelle in ihren Möglichkeiten beschränkt werden, bereits verjährte Forderungen gegen Konsument:innen zu betreiben.
Gerichte sollen Online-Betrugsopfern helfen
Seit Jänner 2023 ist die Ombudsstelle auch zentrale Anlaufstelle für Betrugsopfer im elektronischen Zahlungsverkehr, da seit dem Vorjahr ein vermehrtes Auftreten von Phishing-Aktivitäten mit Missbrauchsabsicht verzeichnet wurde. Laut Bericht waren die Betroffenen meist ältere Personen mit mangelnder Erfahrung im mobilen Banking. Allerdings hätten sich die Phishing-Angriffe mit der Zeit immer ausgefeilter gestaltet, sodass beispielsweise mit gefälschten Kreditkarten-Websites auch durchaus erfahrene E-Banking-Nutzer:innen hinters Licht geführt wurden.
Die Ombudsstelle hat im Zusammenhang mit E-Banking-Betrugsfällen mithilfe des VKI ebenfalls mehrere Gerichtsverfahren angestrengt, um Schadenersatzfragen zwischen Banken und Kund:innen, die Opfer von Online-Betrug im Zahlungsverkehr geworden sind, zu klären. Generell spricht sich die Ombudsstelle anhand der geltenden Rechtslage für eine Reihe von Maßnahmen aus, welche Konsument:innen davor schützen sollten, dass von ihnen nicht autorisierte Transaktionen über ihre Konten durchgeführt werden, so die Parlamentskorrespondenz.