Modehandel. Die Wirtschaftskanzleien Simpson Thacher & Bartlett, E+H, Gleiss Lutz u.a. berieten Takko Fashion bei der Restrukturierung: Die Gläubiger übernehmen die Mehrheit.
Anwaltskanzlei E+H hat Takko Fashion zu Fragen des österreichischen Rechts bei der finanziellen Restrukturierung und Refinanzierung der Takko Fashion-Gruppe beraten. Durch die Transaktion, im Zuge derer die Anleihegläubiger eine Mehrheitsbeteiligung an Takko Fashion übernommen haben, wurde die Kapitalstruktur der Takko Fashion-Gruppe umfassend angepasst, heißt es dazu.
Das Unternehmen und seine Berater
Der Modediscounter Takko Fashion hat knapp 2.000 Filialen in 17 Ländern. Bei der Restrukturierung fungierte Simpson Thacher & Bartlett als federführender Rechtsberater, Gleiss Lutz beriet zum deutschen Recht, Loyens Loeff zum luxemburgischen Recht und Linklaters zum niederländischen Recht.
E+H beriet Takko Fashion über mehrere Monate zu Fragen des österreichischen Rechts mit einem Team unter der Leitung von Dominik Juster, so die Kanzlei. Im E+H Team waren auch Laurenz Liedermann (Partner, Banking + Finance) und Bernhard Walter (Rechtsanwaltsanwärter, Restructuring / Banking + Finance).