Im aktuellen Newsletter geht Wolfgang Berger auf einige steuerliche Änderungen durch das Angabenänderungsgesetz 2023 ein, beispielsweise auf das CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 – der zu diesem Zwecke neu eigeführte § 18a UStG regelt die Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister und tritt mit 1.1.2024 in Kraft. Weitere Änderungen betreffen Art 4 UStG bzw Art 12 Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetz. Weiters finden Sie spannende Entscheidungsbesprechungen, zB zum investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, zur Kostenberücksichtigung für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband etc.
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