Österreich. Aktuell sind die Kassen bei Startups knapper, doch in den letzten Jahren ging es aufwärts: Ein neues Buch schildert die (Vertrags-)Regeln.
Das neue „Praxishandbuch Venture-Capital-Finanzierung“ (2. Auflage, Linde) behandelt auf knapp 280 Seiten die rechtliche Ausgestaltung von Startup-Beteiligungen. Es baut dabei auf dem 2017 erschienenen Titel „Der Beteiligungsvertrag Venture-Capital-Finanzierung“ auf, so die Autorinnen Elke Napokoj und Michaela Pelinka, Partnerinnen bei Wirtschaftskanzlei bpv Hügel. Die Änderungen waren notwendig, weil sich die Vertragsgestaltung und auch die Praxis geändert haben, so die beiden Anwältinnen.
Der Inhalt
Ein großer Bestandteil des Buches widme sich dem Vertragswerk, den wesentlichen inhaltlichen Regelungen sowie dem Verhältnis der einzelnen Verträge zueinander. Hauptteil sei dabei einerseits der Beteiligungsvertrag mit seinen wesentlichen Bestimmungen zur Beteiligung durch Kapitalerhöhung, Milestone-Finanzierung, „Bindung der Gründer“ – Good Leaver und Bad Leaver Klauseln sowie Garantien und Gewährleistung (Arten, Garantiegeber und Inhalte samt Rechtsfolgen) und andererseits die Gesellschaftervereinbarungen und ihre typischen Inhalte.
Beachtung finden auch die praktischen Ausgestaltungen der umfangreichen Mitsprache- und Kontrollrechte des Venture-Capital-Investors und der Syndikatsverträge. Neben einer Darstellung der Formen der Beteiligung am Eigenkapital (insbesondere auch der Abgrenzung der Venture Capital Finanzierung zu anderen Finanzierungen) werde auch auf die Marktteilnehmer und die einzelnen Finanzierungsphasen eingegangen.
Je nach Standpunkt
Anhand von Musterklauseln werde dabei gezeigt, worauf man bei einer solchen Beteiligung achten muss: Beleuchtet werden demnach die Vor- und Nachteile einer Beteiligung aus Sicht der Zielgesellschaft, der Altgesellschafter sowie von Investoren. Napokoj: „Das Werk richtet sich gleichermaßen an Venture Capital Gesellschaften, Industrielle Investoren, Öffentliche Investoren, Private Investoren und Zielgesellschaften und behandelt sämtliche praktische Fragestellungen unter Einbeziehung jüngster Trends in der Vertragsgestaltung.“