Wien. Sobald in einem Unternehmen Künstliche Intelligenz am Werk ist, kommen datenschutzrechtliche Fragen auf. Ein Seminar widmet sich dem Thema.
Bei der Nutzung von personenbezogenen Daten kommt ohnehin (sozusagen vorprogrammiert) die Europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ins Spiel, und der aktuelle Boom beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) verleiht dem Thema besondere Brisanz: Hinter bekannten KI-Tools wie ChatGPT steht eine Daten-Sammelwut, die Rechtsfragen aufwirft und Cybersecurity-Implikationen hat. Aber selbst wenn ein Unternehmen KI-Anwendungen zur Gänze selbst erstellt bzw. trainiert, sind Regeln zu beachten.
Die Themen
Das Hybrid-Seminar von Austrian Standards am 10.10.2023 soll laut Veranstaltern u.a. folgende Fragen behandeln:
- Was darf Künstliche Intelligenz im Hinblick auf Datenschutz und Cybersecurity?
- Lösungen für Künstliche Intelligenz, Cybersecurity und Audits Neues zum Thema Drittlandtransfers
- Aktuelle Urteile und Entscheidungen der Datenschutzbehörden und Höchstgerichte
- Internationale Schwerpunktverfahren der Aufsichtsbehörden und wie man sich darauf vorbereiten kann
- Neue rechtliche Entwicklungen (v.a. auf EU-Ebene die NIS II-Richtlinie und der AI-Act)
Vortragende und Zielgruppe
Die Vortragenden sind Anwältin Christina Maria Schwaiger (CMS Reich-Rohrwig Hainz) und Andreas Zavadil, Head of Department IV (National and International Special Affairs) der Österreichischen Datenschutzbehörde DSB.
Zielgruppe sind Datenschutzbeauftragte, Unternehmensjurist:innen, (IT-) Führungskräfte, Compliance-Profis, einschlägig tätige Behörden-Mitarbeiter:innen sowie natürlich deren Rechts- und Steuerberater. Die knapp achtstündige, anmelde- und kostenpflichtige Veranstaltung ist laut den Angaben für die Rezertifizierung zur/zum Datenschutzbeauftragten gem. Art. 39 DSGVO anerkannt.