Ist der Vermieter berechtigt, eine außergewöhnliche Abnutzung geltend zu machen, wenn die Mieter das gemietete Haus außergewöhnlich stark verschmutzen? Oder wäre die Beseitigung der Schäden als Erhaltungsaufwand zu klassifizieren? Informieren Sie sich über das BFG-Erkenntnis, zusammengefasst von Clemens Endfellner. Weiters finden Sie spannende Entscheidungsbesprechungen, zB zur Anrechnung von Vordienstzeiten zwischen Gebietskörperschaften, zur Neuregelung der Grenzgängerregelung im DBA-Deutschland uvm.
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