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Erster Finanzbericht zum VKI zeigt Top-Aufgaben, Geldmittel, Erfolgsquote

Nationalratssaal ©Parlamentsdirektion / Hertha Hurnaus

Wien. Der neue, erstmals vorgelegte VKI-Finanzbericht beleuchtet die wichtigsten Aufgaben und die Finanzierung der Verbraucherschützer. Bei Klagen liege die Erfolgsquote bei 97 Prozent.

Der vom zuständigen Minister Johannes Rauch jetzt im Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats vorgelegte Bericht informiert über die Verwendung der Mittel durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie über die damit verbundenen Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2022, so die Parlamentskorrespondenz.

Mit 4,25 Mio. Euro die Verbraucher schützen

Laut VKI-Finanzierungsgesetz werden diesem für den laufenden Betrieb maximal 4,25 Mio. € für die Bereiche Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 0,75 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung zur Verfügung gestellt. Ausgeschüttet wurden schließlich rund 4,18 Mio. € an Basisförderung. Die – abweichend vom Gesetz – geringfügig niedrigere Fördersumme ergibt sich aus Umschichtungen bei den einzelnen Kostenträgern.

Mit der Basisförderung konnten laut dem Bericht sowohl kostenlose telefonische sowie Online-Beratung (14.612 Fälle) als auch kostenpflichtige persönliche Beratung und Interventionen (1.769 Fälle) bei Unternehmen angeboten werden.

Die größten Ärgernisse

  • Wie in der Vergangenheit betraf fast ein Viertel aller Anfragen die Durchsetzung von Gewährleistung oder Schadenersatz. Betroffene Branchen waren vor allem die Elektro- und Elektronikbranche sowie der Möbelhandel.
  • An zweiter Stelle lagen 2022 Fragen zu den Preiserhöhungen bei Energie und Wasser.
  • Auch Kündigungen durch Energieanbieter waren Thema.
  • Weitere Schwerpunkte waren Probleme mit allgemeinen Dienstleistungen, speziell beim Handwerk sowie Fragen zu Finanzdienstleistungen und Versicherungen.

Beim im VKI integrierten Europäischen Verbraucherzentrum zur Lösung grenzüberschreitender Probleme lag der Beratungsschwerpunkt 2022 bei Flugreisen (Annullierungen, Fragen der Rückerstattung von Kosten, Probleme im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie).

Auch Onlineshopping nahm einen großen Teil der Anfragen ein, hier gab es vor allem Probleme mit langen Lieferzeiten, Produkten von minderer Qualität, Zollschwierigkeiten und Rücksendungen.

Markttests und Gerichtsverfahren

Weiters führte der VKI, zumeist gemeinsam mit anderen europäischen Verbraucherorganisationen, im Vorjahr 118 Vergleichstests und Markterhebungen durch, informiert der Bericht. Die Untersuchungen betrafen die Bereiche Lebensmittel, Gesundheit, Kosmetik und Schadstoffe, Haushalt, Freizeit und Sport, neue Medien, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen sowie Nachhaltigkeit. Zudem gab es faktenbasierte Aufklärung über die COVID-19-Booster- und angepassten Omikron-Impfstoffe der verschiedenen Hersteller.

Neben den oben genannten Bereichen wird der VKI seit dem Jahr 1992 vom für Konsumentenschutz zuständigen Ressort mit der klagsweisen Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragt. Auf Basis eines unbefristeten Werkvertrags führte der VKI 2022 insgesamt 231 Verfahren. Das Entgelt dafür belief sich auf pauschal 750.000 €.

Die Klagsführung dient laut dem Finanzierungsbericht einerseits der Marktbereinigung bei Verbandsklagen bzw. der Rechtsdurchsetzung im Einzelfall und andererseits der Rechtsfortbildung durch die Gerichte im Fall einer unklaren Rechtslage. Die Erfolgsquote betrug 2022 laut den Angaben bei 97%.

Energie, Airlines und Finanz als Hauptgegner

Bei der Auswahl der Verfahren strebe der VKI unter anderem an, möglichst die gesamte Breite des inhaltlichen Verbraucherschutzrechts abzudecken und aktuelle Probleme aus der Praxis aufzugreifen, informiert der Bericht. 2022 sei man seitens des VKI vor allem in den Bereichen Energieversorgung, Flugreisen, Finanzdienstleistungen sowie der Covid-19-Pandemie aktiv gewesen. Schließlich wird im Bericht noch festgehalten, dass die Zielvorgaben weitestgehend erreicht und die Abrechnungen fristgerecht erfolgt seien.

FPÖ gegen alle im Ausschuss

Damit im Zusammenhang stand laut Parlamentskorrespondenz eine Initiative der Freiheitlichen, die von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. In ihrem Entschließungsantrag fordern die Freiheitlichen die Vorlage eines VKI-Finanzierungsgesetzes für das Jahr 2023, um die „wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen“ langfristig abzusichern. Konkret sollen dem VKI 4,5 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie eine Million € zur Rechtsdurchsetzung und -fortbildung zur Verfügung gestellt werden.

Die gegenüber den Regierungsvorschlägen erhöhten Mittel um 500.000 € seien den zusätzlichen Aufgaben in der Bewältigung der verbraucherschutzpolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, der Sanktionspolitik in Folge des Ukraine-Kriegs sowie der Inflationsentwicklung geschuldet, argumentiert die FPÖ.

Die Vorgehensweise

Da ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag auf Nicht-Enderledigung mehrheitlich angenommen wurde, wird der aktuelle VKI-Finanzbericht im nächsten Plenum auf der Tagesordnung stehen. Abgeordnete Ulrike Fischer (Grüne) hielt es für grundsätzlich positiv, dass mit dem VKI nun ein mehrjähriger Förderungsvertrag abgeschlossen werden kann. Damit sei eine bessere Planungssicherheit gewährleistet, heißt es.

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