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Bildung & Uni, Recht, Tools

Criminal Compliance: Neuer Leitfaden erschienen

Criminal Compliance ©Manz

Fachbücher. Strafrecht ist ein Compliance-Klassiker: Ein neues Praxishandbuch widmet sich Prävention und Haftungsfallen bei Unternehmen, Vereinen usw.

Strafrecht ist ein Compliance-Kernthema – entsprechende Prävention zur Vermeidung von Haftungsfallen ist daher unverzichtbar, heißt es beim Manz Verlag: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Vereine haben zahlreiche (verwaltungs-)strafrechtliche Normen zu beachten, zumal Non-Compliance existenzbedrohende Auswirkungen haben könne.

Der neue Leitfaden „Criminal Compliance – Wie Unternehmen strafrechtliche Risiken vermeiden und auf Verdachtsfälle richtig reagieren können“ beleuchte auf rund 700 Seiten strafrechtliche Compliance in Unternehmen und Institutionen und soll dabei auch als praktisches Nachschlagewerk dienen – insbesondere mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken zu minimieren, so der Verlag.

Der Inhalt

Behandelt werden demnach sowohl das gerichtliche Strafrecht (StGB samt VbVG), wie auch einschlägige Bestimmungen des Nebenstrafrechts und des Verwaltungsstrafrechts. Das Werk stelle sämtliche relevanten Aspekte eines Compliance-Management-Systems mit besonderem Fokus auf die Berücksichtigung strafrechtlicher Risiken dar. Außerdem wird die organisationsinterne Aufarbeitung von Verdachtsmomenten und das richtige Verhalten für den Fall der Einleitung eines (Verwaltungs-)Strafverfahrens behandelt. Weitere Themenbereiche sind: strafrechtliche Risikoanalyse, Mitarbeiterschulungen und interne Untersuchungen sowie Hinweisgebersysteme (Whistleblowing). Auch der richtige Umgang mit Hinweisen und die Maßnahmen im Fall des Falles – nach Einleitung eines Strafverfahrens – werde beleuchtet.

Die Autoren sind Elias Schönborn (Rechtsanwalt in Wien, spezialisiert auf Criminal Compliance, Strafverteidigung und streitiges Zivilprozessrecht; zertifizierter Compliance- und Whistleblowing-Officer) und Thomas Morwitzer (Rechtsanwalt in Wien, auf öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungsstrafrecht spezialisiert).

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