Wien. Freshfields Bruckhaus Deringer lud die Finanz-Szene zum Austausch über Fintechs. Und Kanzlei FSM stellte die kommende FlexKap in den Fokus.
Freshfields lud am 28. September 2023 Mandant:innen und Vertreter:innen von Finanzinstitutionen zum Austausch online und vor Ort in die Kanzleiräumlichkeiten in der Wiener Peregringasse ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen laut den Angaben die im Juni von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschläge für eine Payment Service Directive 3 und Payment Service Regulation, um Zahlungsdienste im digitalen Zeitalter sicherer zu gestalten, Verbraucherrechte durch erhöhte Transparenz und erweiterte Haftungsregelungen zu stärken, Open Banking zu verbessern und eine größere Harmonisierung und Durchsetzbarkeit des derzeit fragmentierten Regelwerks zu schaffen, wie es heißt.
Die Gästeliste
Keynote Speaker war Steve Ryan, Senior Expert für Finanzdienstleistungen in der EU-Generaldirektion FISMA (Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union). Zu den Speakern gehörten auch Partner Stephan Pachinger und Principal Associate Eva Schneider (beide Freshfields Wien), Natalie Pettinger Kearney (Head of EU Regulatory and Public Affairs, Freshfields Brüssel) und Alicia Hildner (Counsel, Freshfields Frankfurt).
„Zahlungsdienste gewinnen enorm an Bedeutung; umso wichtiger ist es, den künftigen rechtlichen Rahmen zeitnah zu antizipieren. Im Zuge unserer Veranstaltung konnten wir wichtige Neuerungen und Hintergründe im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens beleuchten“, so Stephan Pachinger.
Die Hoffnungen bei der FlexKap
Um die Einführung der neuen Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) ging es am 5. Oktober bei der Startup-Eventreihe „Richtig gründen“ von FSM Rechtsanwälte in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich. Ergänzt wurde das Event durch Erfahrungsberichte von Teresa Imre, Gründerin und Geschäftsführerin der markta GmbH und Sophie Drescher, Gründerin und CEO von Green.
Start-ups stehen derzeit nach österreichischem Recht vor allem zwei Kapitalgesellschaften bei der Gründung zur Verfügung – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Regelfall und die Aktiengesellschaft (AG) bei wenigen kapitalkräftigen Ausnahmen. Diese beiden Gesellschaftsformen seien für Start-ups – vor allem im internationalen Vergleich – jedoch nur bedingt geeignet, da sie entweder zu teuer und aufwendig sind (AG), oder nicht genügend Flexibilität bei Beteiligungen von Investor:innen und Mitarbeiter:innen bieten (im Fall der GmbH).
Was die neue Rechtsform kann
„Mit der FlexKap soll künftig die Beteiligung von Investor:innen und Mitarbeiter:innen vereinfacht werden“, so Felix Augustus Kirkovits, Rechtsanwalt und Startup Experte von FSM Rechtsanwälte. Sie könne in mancher Hinsicht als Hybridform zwischen GmbH und AG betrachtet werden.
Das Mindeststammkapital soll 10.000 Euro betragen, wovon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind. Die Mindeststammeinlage soll bei einem Euro liegen. Beschlussfassungen sollen im Umlaufweg ohne Zustimmung aller Gesellschafter:innen erfolgen können, sofern dies im Gesellschaftsvertag festgelegt ist. Auch Anteilsübertragungen werden einfacher, da dafür anwaltlich erstellte Urkunden ausreichen. Dazu gebe es Vorteile bei Mitarbeiterbeteiligung und Besteuerung.
Kambis Kohansal-Vajargah, Head of Startup-Services der WKO, sieht die FlexKap als wichtigen Booster für die Start-up-Szene: Sie werde den jungen Unternehmen helfen, flexibler und rascher zu agieren – auch, um auf dem internationalen Parkett leichter zu reüssieren. Das Gesetz soll am 30. November im Justizausschuss behandelt werden, Gründungen in der neuen Rechtsform im nächsten Jahr möglich sein.